Linz: Sonntags-Beschränkung für Spar

Laut VfGH darf die Bahnhofsfiliale Spar in Linz sonntags nur eingeschränkt offen halten.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) argumentiert bei seinem Entscheid zur Sonntagsöffnung am Linzer Hauptbahnhof damit, dass sich die oberösterreichische Landesregierung bei ihrer Verordnung "zu Recht an den Bedürfnissen der Reisenden orientiert" habe.

Wäre dies nicht geschehen, "würde die erweiterte Erlaubnis zur Ladenöffnung als ungerechtfertigte Bevorzugung der Unternehmen an Bahnhöfen wirken", so der VfGH in seiner Begründung. An Samstagen darf die Spar-Filiale in Linz weiterhin mit den vollen 600 m2 Verkaufsfläche geöffnet bleiben.

Keine Entscheidung über Sonntagsöffnungszeiten

Der Verfassungsgerichtshof habe damit keinerlei Entscheidung über das künftige Offenhalten von Geschäften am Sonntag getroffen, sehr wohl aber zu den Öffnungszeiten von Geschäften auf Bahnhöfen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften, sagte VfGH-Präsident Karl Korinek am Mittwoch vor Journalisten. Die Landesregierungen könnten auch weiterhin über den Verordnungsweg die Sonntagsöffnungszeiten an Bahnhöfen großzügiger oder weniger großzügig gestalten, sie müssten sich dabei aber "an dem Bedarf orientieren, der im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr entsteht", sagte Korinek. Nach Meinung des VfGH habe sich das Land Oberösterreich im gegenständlichen Fall "richtig orientiert".

Verkauf auf reduzierter Verkaufsfläche

Vor etwas mehr als einem Jahr - am 5. Dezember 2004 - hat die Handelskette Spar erstmals eine 600 Quadratmeter große Filiale am neuen Linzer Hauptbahnhof an einem Sonntag aufgesperrt. Spar bestand auf einer Aufhebung einer Verordnung des oberösterreichischen Landeshauptmanns Josef Pühringer (V), wonach ein Offenhalten am Sonntag nur auf einer von 600 auf 80 Quadratmeter reduzierten Verkaufsfläche erlaubt ist.

Nach einer Verordnung des oberösterreichischen Landeshauptmannes vom April darf Spar an Sonn- und Feiertagen jedoch nur mehr auf einer auf 80 Quadratmeter verkleinerten Verkaufsfläche verkaufen. Daraufhin blieb die Linzer Bahnhofsfiliale geschlossen. Die Reduzierung sei nicht durchführbar, argumentierte Spar. Auf 80 Quadratmetern könne man gerade zwei Kassen, die Gemüse- und die halbe Brotabteilung unterbringen. Ein Offenhalten auf 80 Quadratmeter sei für das effiziente Betreiben eines Supermarktes zu wenig.

Offenhalten nach Bedarf der Reisenden

Mit der Verordnung des Landeshauptmannes darf Spar am Bahnhof Linz von Montag bis Freitag von 6.00 bis 21.00 Uhr und an Samstagen von 6.00 bis 18.00 offen haben. Damit beträgt die Verkaufszeit 87 Stunden und ist um 30 Prozent höher als allgemein erlaubt. Auf 80 Quadratmeter darf Spar das Geschäft nach Maßgaben der Verkehrszeiten öffnen. Nach Meinung des Landes Oberösterreich sei ein erhöhter Einkaufsbedarf der Bahnreisenden unter der Woche morgens und abends gegeben, was ein Offenhalten der gesamten 600 Quadratmeter rechtfertigt.

Am Sonntag gebe es dafür allerdings keine Notwendigkeit. Ein Offenhalten der gesamten Fläche würde eine "ungerechtfertigte Überprivilegierung gegen Konkurrenten" bedeuten, so das Argument des Landes vor dem Höchstgericht. Das Land habe auf Wettbewerbs- und Familienpolitik Bedacht zu nehmen. (APA)

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