US-Händler holen sich Milliarden

USHaendler holen sich Milliarden
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Die Einzelhändler in den USA dürfen die Korken knallen lassen: Der größte Kartellvergleich in der US-Geschichte kostet Kreditkartenfirmen insgesamt 7,25 Milliarden Dollar.

New york/Ag. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit haben sie den größten Kartellvergleich in der Geschichte der USA erzielt. Kreditkartenfirmen wie Mastercard und Visa sowie ein Dutzend großer Geldhäuser zahlen insgesamt 7,25 Milliarden Dollar (5,9 Mrd. Euro) an zu viel gezahlten Gebühren für den Einsatz von Kreditkarten an die Handelsunternehmen.

Pro Jahr zahlen allein die Händler in den Vereinigten Staaten etwa 35 Mrd. Dollar an Kreditkartengebühren. Das wollten sich viele Kaufleute nicht mehr bieten lassen und gingen 2005 vor Gericht: vom Einkaufssender QVC über die Drogeriekette Rite Aid oder die Schuhkette Kroger bis hin zum Publix-Supermarkt. Vom Vergleich profitieren rund sieben Millionen Einzelhändler, erklärten die Anwälte.

Auf die nun festgelegte vorübergehende Gebührensenkung entfallen 1,2 Mrd. Dollar des Vergleichs. Zudem können die Einzelhändler künftig die Verhandlungen über die Konditionen mit den Kreditkartenfirmen kollektiv führen.

Visa trägt die Hauptlast

Die Kreditkartenanbieter bestätigten die Einigung. Demnach trägt Marktführer Visa die größte finanzielle Last mit 4,4 Mrd. Dollar. Auf Mastercard entfallen nach eigenen Angaben 790 Mio. Dollar. „Wir sind der Überzeugung, dass es im besten Interesse aller Parteien ist, diesen Fall mit einem Vergleich beizulegen“, erklärte Visa-Chef Joseph Saunders. Zu den Banken, die sich beteiligen, gehören JPMorgan Chase, die Bank of America und die Citigroup.

Von dem Vergleich erwarten sich die Anwälte auch mehr Wettbewerb. Dadurch sänken mit der Zeit die Kosten für die Einzelhändler, was wiederum am Ende zu niedrigeren Preisen für alle Verbraucher führen werde.

Auch die US-Regierung und die EU-Kommission waren in der Vergangenheit bereits gegen Kreditkartenfirmen und deren Gebühren vorgegangen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2012)

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