Handy. Verfassungsrechts-Spezialist Mayer macht den Netzbetreiber neue Hoffnung.
wien (jaz). Die niederösterreichische Handymastensteuer hat keine Chance, einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder den österreichischen Verfassungsgerichtshof standzuhalten (VfGH). Dies meint Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer. Denn das Gesetz sei diskriminierend und daher EU-rechtswidrig. Außerdem sei Niederösterreich nicht zur Einhebung einer derartigen Steuer berechtigt, da dies dem Bund vorbehalten sei.
Dennoch rät Mayer den betroffenen Netzbetreibern, die noch für September einen Antrag auf Überprüfung beim VfGH angekündigt haben, abzuwarten. "Solange der Steuerbescheid Niederösterreichs nicht vorliegt, wird ein Antrag wahrscheinlich aus Formalgründen abgelehnt."
Mayer detaillierte am Mittwochabend vor Journalisten seine Analyse des EuGH-Urteils zur Handymastensteuer in Belgien. In diesem habe der EuGH zwar festgestellt, dass eine Steuer auf Sendeanlagen grundsätzlich zulässig ist, diese jedoch keine diskriminierende Wirkung haben dürfe. "Und das, was der EuGH als Diskriminierung bezeichnet, liegt bei der niederösterreichischen Regelung vor", sagt Mayer. Denn der EuGH sage, dass Betreiber, die ihre Errichtungskosten bereits amortisieren konnten, in einer günstigeren Lage seien als jene, die erst kurz auf dem Markt sind. Eine undifferenzierte Abgabe würde daher "jüngere" gegenüber "älteren" Anbietern benachteiligen.
Weiters würde das Gesetz gegen die Genehmigungsrichtlinie für Telekommunikationsnetze verstoßen, da sie den Betrieb und nicht die Errichtung besteuere. In dieser sei auch festgelegt, dass nur die optimale Nutzung von Ressourcen, nicht aber der Schutz des Landschaftsbilds als Grund für Abgaben zulässig sei. "Eine Abgabe für die optimale Ressourcennutzung darf aber nur der Bund einführen", so Mayer. Auch die Ausnahme von Anlagen auf öffentlichem Grund sei unsachlich.
Naturgemäß anders sieht die Situation Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVP NÖ. "Wir haben von allen juridischen Fakultäten Österreichs Expertisen eingeholt. In diesen wurde festgestellt, dass das Land die Kompetenz für das Gesetz hat. Auch der Bundeskanzler hat gesagt, dass es sich um eine föderale Angelegenheit handelt," sagte er zur "Presse".
Die Expertisen würden auch bestätigen, dass es zu keiner Diskriminierung käme, und dass die Besteuerung des Betriebs zulässig sei. Die Nichtbesteuerung von Anlagen auf öffentlichem Grund sei wiederum notwendig, da das Gesetz ansonsten gegen das österreichische Telekommunikationsgesetz verstoßen hätte. "Wir haben die Sachlage kritisch prüfen lassen, da wir keinen Bauchfleck machen wollen", so Schneeberger.
Trotzdem sei man bereit, mit den Netzbetreibern zu reden, wenn diese die Steuer grundsätzlich akzeptierten. Das lehnen die Mobilfunkbetreiber ab. "Wir wollen überhaupt keine Steuer", sagt Thomas Barmüller, Geschäftsführer des Forums Mobilkommunikation. Unterstützung erhält er von Infrastrukturminister Hubert Gorbach. Dieser hofft, dass "dieses Murksgesetz bald Geschichte ist".