Teufelskreis Religionsfreiheit: Ein Götze namens Toleranz

Gastkommentar. Humanismus ade! Wir beten falsche Götzen an und opfern Frauen-, Kinder- und Minderheitenrechte am Altar bedingungsloser Toleranz.

Religions- oder Narrenfreiheit? Wir haben einen tragfähigen Konsens erreicht, und der nennt sich Verfassung. Artikel1 im Bundesverfassungsgesetz lautet: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“ – und nicht von einer höheren Instanz, auch „Gott“ genannt. Artikel10 der Europäischen Menschenrechtskonvention deckt die Freiheit der Meinungsäußerung: Für mich sind Religionen reine Narrenkollektive, die eine totale soziale Kontrolle anstreben. Ein fragwürdiger Ehrbegriff definiert sich über das Vorhäutchen bei Buben und das Jungfernhäutchen bei Mädchen. Sobald ein Konstrukt eines höheren Wesens ruft, ist es vorbei mit der Vernunft. Sigmund Freud sprach von einer kollektiven Neurose der Menschheit. Der Mensch bilde sich Gott nur ein, dies sei ein krankhafter Zustand.

Was bisher geschah: Als die Erste Kleine Strafkammer des Landgerichts in Köln unter der Aktenzahl 151 Ns 169/11 (veröffentlicht auf www.justiz.nrw.de) ihren Wahrspruch fällte, war klar, dass das Urteil Folgen haben würde. Die Erstinstanz hatte den Mut, eine Körperverletzung als solche zu bezeichnen. Ein vierjähriges Kind in Deutschland hatte starke Nachblutungen nach einer muslimisch (statt medizinisch) indizierten Vorhautbeschneidung.

Aberglaubensfreiheit

Laut den ewig gültigen Vereinsstatuten Thora und Sunna ist das Beschneidungsgebot für männliche Juden und Muslime verpflichtend. „Außerdem besteht – so der Sachverständige – jedenfalls in Mitteleuropa keine Notwendigkeit, Beschneidungen vorbeugend zur Gesundheitsvorsorge vorzunehmen“, heißt es in der Begründung. Die Empörungswelle war vorhersehbar und ließ nicht lange auf sich warten. Das Urteil gefährde die Tradition. Es betreffe sowohl Fromme als auch Säkulare und grenze diese aus. „Das ist ein Rückschlag für die Integration der Muslime.“

Es ist, was es ist: Körperverletzung Unmündiger und Schutzbefohlener aus religiösen oder traditionellen Motiven. Die Trennung von Staat und Religion ist ein wesentlicher Bestandteil seit der Aufklärung. Erhebt sich eine Religion über das Gesetz, stellt dies eine Bevorzugung dar. Das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit wiegt in einer aufgeklärten Zivilisation schwerer als die freie Religions- oder Traditionsausübung.

Goethe meinte schon vor anderthalb Jahrhunderten: Er hätte Probleme mit denen, die behaupten, mit Gott gesprochen zu haben und sich anmaßen, die Deutungshoheit über Gottes Willen zu beanspruchen. Aber warum hat Gott dann den Menschen männlicher Ausprägung überhaupt mit Präputium (Vorhaut) ausgestattet?

Man stelle sich das bildlich vor: Ein mehr oder weniger normaler Mensch hat mit seinem Gott Zwiesprache gehalten und fühlt sich fürderhin erleuchtet, sodass er den göttlichen Willen deuten und interpretieren darf. Und kein Nachfolger nimmt Anstoß, daran, dass acht Tage oder Jahre nach Geburt eines Gottesgeschöpfs an Gottes Wirken korrigierend eingegriffen werden muss, um irgendeinen Zugehörigkeitsbund zu gestalten. – Geht's noch?

Und ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode. Der Ritus einer jahrtausendealten Tradition darf nicht hinterfragt werden. Ein „schwerer Angriff auf das jüdische Leben seit dem Holocaust“ wird herbeifantasiert; das ist zwar eine Verhöhnung der Holocaust-Opfer, aber wirksam. Man braucht kein Prophet sein: Wie erwartet knicken Grüne und Sozialdemokraten ein. Diese Parteien sind gegen jede Religion – solange es nur gegen die katholische Kirche ist. Jede andere Ausprägung wird hofiert und sei sie noch so intolerant und feindlich.

Vishna sei Dank reklamieren Hindus bei uns keine Witwenverbrennungen, bestehen Wiedergänger der Mayas nicht auf dem Recht, ihre „Freiheit“ mit Menschenopfern auszuleben. Überhaupt ist die verordnete Apartheid einer Religion, die strikt zwischen Gläubigen und Ungläubigen trennt und für diese unterschiedliche Normen bis hin zur Unterwerfung vorsieht, für mich schwer erduldbar. Wie es gehen kann, zeigen die Christen. Sie mussten die gesetzliche Scheidung vom „Sakrament der Ehe“ hinnehmen, akzeptierten die Fristenlösung zum Schwangerschaftsabbruch. Nach dem Motto: Gottes Reich ist nicht von dieser Welt.

Religion kann nur Privatsache sein. Keiner wird (bei uns) aus religiösen Gründen verfolgt. Und das soll auch so bleiben, in einem entchristianisierten Europa, wo re-islamisierte Autoritäten das Hoheitsrecht eines Staates unterlaufen.

Die Bevormundung blüht und gedeiht: Jugendliche im wahlfähigen Alter dürfen nicht ins Solarium. Eine Tätowierung wird erst mit 18 legal, ebenso Schönheitsoperationen. Und Bundesrat Dönmez, der auf die Verfassung vereidigt wurde, zur Beschneidung (in der „Presse“ vom 14.Juli 2012): „Natürlich ist dieser Eingriff mit Schmerz verbunden, bis dato hat aber jeder überlebt – und niemand wurde traumatisiert.“ Während bei der katholischen Kirche jede Ohrfeige ein Fall für die Klasnic-Kommission, die Misshandlungen aufarbeiten soll, ist. Es klafft ein Interpretationsloch in ideologischem Riesenausmaß.

Beschneidet den Einfluss von Würdenträgern. Niemand muss sich einem Gott oder einer Tradition unterwerfen, die nur Werkzeug ist, um Seinesgleichen unter Kontrolle zu halten. Wenn jemand als Zeuge Jehovas lebensrettende Bluttransfusionen ablehnt, darf er das! Aber er darf es nicht für seine Kinder. Hier wird das Sorgerecht temporär entzogen, um die Behandlung zu ermöglichen.

Unterwegs zur Narrenfreiheit?

Vielleicht fällt die Zerstörung eines Weltkulturerbes (wie in Mali) auch unter Religionsfreiheit? Oder das Töten einer verheirateten Frau (wie in Afghanistan)? In der Religionsfreiheit wird auf die Freiheit des Bekenntnisses, der Ausübung und des Verlassens hingewiesen. Und wenn selbst keine Bekenntnisfreiheit gewährt wird (jeder Mensch wird als Muslim geboren) oder keine Verlassensfreiheit eingeräumt wird (Tod für Apostasie)?

Ein Etikettenschwindel. Die, die am lautesten danach schreien, dulden in den Gegenden ihrer Mutter- pardon Väterverbände keine Version der Freiheit. Wo bleiben die Frauen-, Kinder- und Minderheitenrechte? Landen diese Errungenschaften auf der Müllhalde der Geschichte, wenn in vorauseilendem Gehorsam Rückschritt um Rückschritt gebilligt wird?

Humbug, Hokuspokus, Aberglaubensfreiheit – unterwegs zur Narrenfreiheit? Andersgläubige sind keine Nachkommen von Affen und Schweinen, Frauen sind nicht nur die Hälfte wert, Kinder- und Zwangsverheiratungen, abgedeckt durch Religions- oder Aberglaubensfreiheit? Mir ist es egal, ob jemand mit Nudelsieb auf dem Kopf als „Pastafari“, als Anhänger des fliegenden Spaghettimonsters herumrennt. Aber er soll seine spirituelle Psychose nicht an der Allgemeinheit auslassen. Und schon gar nicht soll der „Religionskranke“ dann, wenn ihm die Bevorzugung der Rücksichtnahme auf sein Irresein verweigert wird, sich als „diskriminiert“ aufspielen. Noch gilt die Verfassung auch für „kleine Prinzen“, wie Bundesrat Dönmez. Und das hat nichts mit „antisemitischen Weltverschwörern und islamophoben Schächtungsgegnern“ („Die Presse“, 14.Juli 2012) zu tun.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

Zum Autor

Karl Weidinger, Jahrgang 1962, lebt als Schriftsteller und Übersetzer in Wien und im Burgenland. Sein Anliegen ist die Gesellschaftskritik.1995 wurde Weidlinger im Alter von 33 Jahren im Krankenhaus Lainz mittels Zirkumzision ambulant beschnitten; realistisch beschrieben im Buch „Der Herr vom Uhudla“. [Privat]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2012)

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