Buwog-Affäre: "KHG war interessiert"

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BuwogAffaere interessiert(c) Dapd (Hans Punz)
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Bringt der frühere Anwalt von Walter Meischberger Ex-Finanzminister Grasser in Bedrängnis? Gerald Toifl ist selbst einer der Beschuldigten. Er strebt nun einen außergerichtlichen Tatausgleich an.

Wien/Red./Apa. Karl-Heinz Grasser, gegen den in Sachen Buwog-Privatisierung wegen Untreue ermittelt wird, ist mit einer neuen Entwicklung konfrontiert: Gerald Toifl, der frühere Anwalt von Grassers Freund Walter Meischberger, will offenbar mit der Finanz kooperieren. Toifl ist selbst einer der Beschuldigten. Er strebe nun einen außergerichtlichen Tatausgleich an. Dies berichtet der „Falter“. Demnach gehe aus Toifl-Einvernahmeprotokollen auch hervor, dass Grasser von Anfang an über die Entwicklung beim Verkauf der Bundeswohnungen informiert werden wollte.

Grasser soll Toifl auch mehrmals getroffen haben. Bei einer Reise nach Zürich hätten die beiden den Treuhänder Norbert Wicki getroffen, der über die Treuhandgesellschaft „Mandarin“ dubiose Transaktionen getätigt haben soll. Toifl laut den Protokollen: „KHG war interessiert, wer welche Information an die unterschiedlichen Behörden geben wird. Ich habe Meischberger gesagt, (...) dass alles rauskommen wird, weil es sicher Kontenöffnungen in Liechtenstein geben wird. Wenn schon nicht aufgrund von Steuerhinterziehung, dann aufgrund von Untreue im weiteren Sinn. Ich wollte die Leute motivieren, alles offenzulegen, weil sowieso alles herauskommen wird.“ Weiter: „Entweder haben sich alle Beteiligten so gut abgestimmt oder sie sind so intelligent, dass sie das durchhalten, sich nicht zu widersprechen.“ Toifl steht nun selbst im Visier der Justiz. Seine Anwalts- und Steuerberatertätigkeit hat er daher „ruhend gestellt“.

Indessen ist die Frage nach der Verwertung von jenen Grasser-Akten, die im Mai 2011 bei Steuerberater Peter Haunold beschlagnahmt wurden, nun tatsächlich Sache des Obersten Gerichtshofes. Wie berichtet, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Wien den Korruptionsjägern untersagt, das Material zu sichten. Das OLG hatte dabei auf das Berufsgeheimnis von Steuerberatern verwiesen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte dies nicht hinnehmen wollen. Und sich an die Generalprokuratur gewandt. Diese trug das Problem nun an die Höchstrichter heran. Deren Entscheidung steht aber noch aus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2012)

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