Koalition gegen Vorabprüfung durch VfGH

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SPÖ und ÖVP wollen keine Reform der Kompetenzen des VfGH, die Opposition ist dafür.

Wien/Apa/Red. Dem Vorschlag, bei Verfassungsgesetzen eine Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu ermöglichen – wie es in Deutschland der Fall ist –, kann die Regierung nur wenig abgewinnen: Die SPÖ sieht hier vor allem ein Problem in Sachen Gewaltenteilung. Laut SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann würde dies bedeuten, dass der VfGH praktisch einen Teil der Legislative übernehmen würde. „Die Legislative sollte man im Parlament lassen“, sagte Wittmann der APA. Die Gewaltenteilung habe ja einen Sinn. Und: „Jede Verschiebung der Macht habe eine „machtpolitische Komponente“.

Auch Reinhold Lopatka, außenpolitischer Sprecher der ÖVP, lehnt den Vorschlag ab. Die Vorprüfung eines Staatsvertrags oder von Gesetzen würde eine massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments bedeuten: „Der VfGH soll nicht an Stelle des demokratisch legitimierten Gesetzgebers treten.“

Blitzt Opposition mit Klage ab?

Ausgelöst wurde die Debatte rund um eine Reformierung des Gesetzes durch die Ratifizierung des Fiskalpaktes und des Vertrags zum dauerhaften Rettungsschirm ESM von Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ). Erst nach seiner Unterschrift dürfen nun nämlich Grüne, FPÖ und BZÖ eine Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt (bzw. die FPK gegen den ESM) beim VfGH einreichen, der die Staatsverträge überprüft. Die Opposition sprach sich für eine Regelung mit Vorabprüfung aus – ebenso wie einige Verfassungsexperten.

Verfassungsjurist Theo Öhlinger glaubt allerdings ohnehin nicht, dass die Opposition mit ihren Klagen erfolgreich sein wird: Die Verträge seien seiner Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2012)

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