Hypo: Gutachten belastet Manager

Hypo Gutachten belastet Manager
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Durch geheime Absprachen und hohe Ausschüttungen soll der Hypo Alpe Adria Millionenschaden zugefügt worden sein. Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob Anklage erhoben wird.

Wien. Während noch der Prozess über das sogenannte Birnbacher-Gutachten läuft, ist die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bei den Hypo-Ermittlungen in einem anderen Bereich vorangekommen. Seit Jahren wird recherchiert, ob die Bilanzen der Bank durch die Ausgabe von Vorzugsaktien 2006/2007 gefälscht waren. Der Wirtschaftsprüfer Karl Hengstberger wurde von der Justiz beauftragt, dazu ein Gutachten zu erstellen. In der 124 Seiten umfassenden Expertise, die der „Presse“ vorliegt, kommt Hengstberger nun zur Ansicht, dass der Hypo durch die Vorzugsaktien ein Schaden von 5,183 Mio. Euro entstanden ist.

Der Gutachter listet acht Personen auf, „die aus objektiv-funktioneller Sicht alle wesentlichen Umstände der einzelnen Transaktionen kannten oder kennen mussten“. Dabei handelt es sich unter anderem um die früheren Hypo-Chefs Wolfgang Kulterer und Tilo Berlin, die Hypo-Vorstände Josef Kircher und Thomas Morgl sowie Othmar Ederer und Siegfried Grigg. Letztere sind Vorstände der Grazer Wechselseitigen Versicherung, die einst an der Hypo beteiligt war. Alle Personen bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft wird auf Basis des Gutachtens entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Es ist aber auch möglich, dass weitere Ermittlungen angeordnet werden.

Umstrittene Garantien

Bereits in der Vergangenheit war die Eigenmittelausstattung der Hypo knapp bemessen. Am 20. Juni 2006 wurde daher die Ausgabe von Vorzugsaktien in der Höhe von 100 Mio. Euro beschlossen. Zwar sollten die Käufer dieser Aktien eine jährliche Dividende von sechs Prozent bekommen. Trotzdem war es für die Bank nicht einfach, Investoren zu finden. Als Anreiz wurden daher geheime Nebenvereinbarungen getroffen.

Demnach sagte die Hypo den Investoren zu, die Aktien zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen. Doch Wertpapiere mit solchen Geld-zurück-Garantien dürfen laut Hengstberger nicht als Eigenmittel angerechnet werden, was die Bank aber getan hat. Denn der Sinn von Eigenmitteln ist es, dass sie der Bank jederzeit frei und unbegrenzt für die Risiko- und Verlustabdeckung zur Verfügung stehen.

Neben der Eigenmittel-Thematik setzt sich der Gutachter auch mit der Verzinsung auseinander. Seinen Angaben zufolge seien die sechs Prozent für die Aktienkäufer als „marktunüblich hoch“ anzusehen. Daher sei der Bank Schaden entstanden.

Laut dem Gutachten gab es 14 Vorzugsaktien-Tranchen, die zu einem Schaden von in Summe 5,18 Mio. Euro führten. Vier Manager (Kulterer, Kircher, Ederer und Grigg) sollen bei 13 Transaktionen „alle wesentlichen Umstände“ gekannt haben.

Hengstberger geht davon aus, dass neben den Hypo-Vertretern auch die beiden Vorstände der Grazer Wechselseitigen Versicherung, Ederer und Grigg, von den Nebenvereinbarungen Kenntnis hatten. „Das stimmt definitiv nicht. Ich habe mit diesen Nebenvereinbarungen nichts zu tun. Ich habe erstmals 2010 davon erfahren“, sagt Ederer zur „Presse.“

Hengstberger schreibt dazu, dass eine Moser-Gesellschaft einen Teil der Hypo-Vorzugsaktien kaufte. Diese Moser-Gesellschaft bekam dafür von der Bank Burgenland einen Kredit. Die Bank Burgenland ist eine Tochter der Grazer Wechselseitigen Versicherung.

Ederer: „Das stimmt nicht“

Im Zusammenhang mit dieser Transaktion soll es zwei Nebenvereinbarungen gegeben haben: zwischen der Hypo und der Moser-Gesellschaft und zwischen der Hypo und der Bank Burgenland. Laut Hengstberger seien die GraWe-Manager Ederer und Grigg damals Aufsichtsräte der Bank Burgenland und der Hypo gewesen.

Bei der Bank Burgenland sei der Vorstand in das Geschäft mit der Moser-Gesellschaft eingebunden gewesen. Zudem habe der Kreditausschuss des Aufsichtsrats die Finanzierung genehmigen müssen. Das Genehmigungsprotokoll sei dem gesamten Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorzulegen gewesen. „Aus objektiv-funktioneller Sicht ist es daher als überaus wahrscheinlich anzusehen, dass Ederer und Grigg, sofern sie die Kreditgewährung der Bank Burgenland nicht ohnehin selbst angebahnt oder begleitet haben, vom Vorstand der Bank Burgenland über die abgeschlossene Nebenvereinbarung informiert worden sind“, so Hengstberger.

Ederer widerspricht dieser Darstellung. Auch die anderen, in dem Gutachten angeführten Manager weisen die Anschuldigungen zurück. „Man darf nicht vergessen, dass mein Mandant damals gar nicht mehr Hypo-Chef gewesen ist“, sagt Ferdinand Lanker, Anwalt von Wolfgang Kulterer. Im Büro von Tilo Berlin heißt es dazu: „Das angesprochene Gutachten liegt uns nicht vor. Im Übrigen haben wir uns zu der Thematik in aller Klarheit vollumfänglich geäußert. Dem ist nichts hinzuzufügen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2012)

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