Finanz: Steuern auf gespendetes Brot

(c) Clemens Fabry
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Deutsche Bäcker stoppten ihre Brotspenden, da sie Steuern nachzahlen mussten. In Österreich ist die Gesetzeslage zwar gleich, Forderungen gab es vom Fiskus bisher aber nicht.

Wien/Jaz. Tue Gutes und sprich darüber! Doch so hatte sich der sächsische Bäcker Roland Ermer den Gesprächspartner über seine guten Taten nicht vorgestellt. Denn es handelte sich um Vertreter des örtlichen Finanzamtes. Und diese wollten dem Bäcker im Rahmen einer Steuerprüfung über seine Brotspenden an lokale Obdachlosenhilfen sprechen. Die seien nämlich umsatzsteuerpflichtig.

Für Ermer bedeutete dies eine Steuernachzahlung in Höhe von 5000 Euro und eine jährliche Steuerleistung von 1000 Euro, berichtet der „Spiegel“. Auch andere deutsche Bäcker seien vom Fiskus bereits zur Kasse gebeten worden. Die Folge: Viele kleinere Bäcker, die sich die Steuern für ihre Spenden nicht leisten wollen, haben nun ihre Zusammenarbeit mit den hilfstätigen Vereinen beendet – und werfen das Brot lieber in den Müll. Denn dafür müssen keine Steuern entrichtet werden.

Die deutschen Behörden verteidigen sich mit einem Verweis auf europäische Umsatzsteuerrichtlinien – die auch in Österreich gelten. Und diese ermöglichen es dem Fiskus, für Spenden Umsatzsteuer zu verlangen. Der Grund dafür ist, dass für die Produktionsmaterialien des Brotes von den Bäckern auch Vorsteuer abgezogen wird. Daher muss laut Mehrwertsteuergesetz auch bei unentgeltlicher Leistung oder einem Verkauf deutlich unter den Kosten die Steuer in angemessener Höhe abgeführt werden. Diese Regel gilt etwa auch, wenn ein Skihändler für seinen Sohn Skier aus dem eigenen Lager nimmt.

Welchen Wert hat altes Brot?


„Die gesetzliche Situation ist in Österreich genau gleich“, sagt Gottfried Schellmann von der Steuerberatungskanzlei Müller-Koch & Schellmann. „Eine unentgeltliche Zuwendung ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt.“ Allerdings gäbe es im gleichen Gesetz einen Passus, wonach „für Lieferungen von geringem Wert“ von einer Besteuerung abgesehen werden kann. Zwar erhalten Hilfsvereine wie die Wiener Tafel von Bäckern in der Regel ganze Lkw-Ladungen an Brot, es sei hier also fraglich, ob von geringem Wert gesprochen werden kann. „Ich würde das Gesetz in diesem Fall aber so auslegen, dass ja nicht der Hilfsverein der Endverbraucher ist, sondern der einzelne Bedürftige. Und dieser erhält dann ein paar Semmeln, die nur einen geringen Wert haben“, so Schellmann.

Noch eindeutiger sieht die Lage der für Steuern zuständige Sektionschef im heimischen Finanzministerium Wolfgang Nolz: „Für uns ist entscheidend, dass die Lebensmittel nicht mehr verkäuflich sind und daher nur einen geringen Wert haben. Dafür Steuern zu verlangen wäre unsinnig.“ Das heimische Finanzministerium ist bei gemeinnützigen Tätigkeiten überhaupt sehr entgegenkommend. So seien auch andere Spenden – etwa das Zur-Verfügung-Stellen von Autos – von der Steuer befreit, sagt Nolz.

„Viel Augenmaß bei Finanz“


Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen der Wiener Tafel, die täglich drei Tonnen Lebensmittel von 220 ehrenamtlichen Mitarbeitern an rund 10.000 Armutsbetroffene verteilt. „Eine steuerliche Forderung der Finanz war bei unseren Spendern noch nie der Fall. Wir haben bei den Steuerbehörden auch immer sehr viel Augenmaß und Wohlwollen entgegengesetzt bekommen“, so Markus Hübl, der Sprecher der Wiener Tafel.

Die – für die Tafel steuerbegünstigende – Sichtweise der Finanz kann er jedoch nur teilweise nachvollziehen. „Uns ist wichtig, dass die Waren, die wir an die Bedürftigen verteilen, noch immer ein wertvolles Gut sind.“ Es solle keinesfalls der Eindruck entstehen, die Menschen würden quasi „Abfall“ bekommen. Denn sobald Brot und Lebensmittel in den Müll wandern, haben sie definitiv keinen Wert mehr und sind von einer Besteuerung auf jeden Fall befreit.

Und dies geschieht in Österreich trotz gemeinnütziger Organisationen immer noch sehr häufig. So ergab eine Studie der Wiener Tafel zusammen mit dem VKI und der Arge Bäuerinnen im Vorjahr, dass hierzulande jedes Jahr 96.000 genießbare Lebensmittel weggeworfen werden. Pro Haushalt entspreche dies einem Betrag von rund 300 Euro. Besonders häufig betroffen seien Backwaren. Von den 427.000 jährlich produzierten Tonnen wandern laut einer Untersuchung der Boku Wien 63.000 Tonnen in den Müll. Der Grund für die Überproduktion sei, dass die Konsumenten auch kurz vor Ladenschluss noch ein vollständiges Warensortiment erwarten.
Die deutschen Finanzbehörden reagierten am Freitagabend auf den Bericht des „Spiegel“: Künftig soll auch in Deutschland altes Brot keinen zu versteuernden Wert mehr haben.

Auf einen Blick

Spenden von altem Brot brachten in Deutschland Bäckern Steuernachzahlungen. Der Fiskus begründet dies mit dem Gesetz, das auch unentgeltliche Leistungen als steuerpflichtig ansieht. Die heimische Finanz ist kulanter. Hierzulande hat Brot nach Ladenschluss für das Finanzamt keinen Wert mehr, da es unverkäuflich ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2012)

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