Während der Wissenschaftsminister an den Unis keine Mitsprache bei der Bestellung von Rektoren hat, kommt den Pädagogischen Hochschulen weniger Autonomie zu.
Die Pädagogischen Hochschulen (PH) sind aus den ehemaligen Pädagogischen Akademien bzw. Instituten hervorgegangen und für die Aus- und Weiterbildung der Pflichtschullehrer zuständig. Wie sich bei der derzeitigen Diskussion um die von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) wieder abgeblasene Bestellung von Elmar Märk zum Rektor der Tiroler PH zeigt, kommt ihnen weniger Autonomie als den Universitäten zu. Die jeweiligen PH-Rektoren werden etwa vom jeweiligen Unterrichtsminister auf Vorschlag des Hochschulrats bestellt, während an den Unis der jeweilige Wissenschaftsminister kein direktes Mitsprache- oder Berufungsrecht hat.
Auch auf die Hochschulräte hat der jeweilige Unterrichtsminister bestimmenden Einfluss: Er darf drei der fünf Mitglieder bestellen. Dazu kommen ein von der jeweiligen Landesregierung zu beschickendes Mitglied und der jeweilige amtsführende Landesschulrats-Präsident.
An den PH studieren derzeit die angehenden Lehrer für die Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen sowie für den berufspädagogischen Bereich, an den Unis die künftigen AHS- und BMHS-Pädagogen. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sind für PH und Unis zwar zunächst gleich (Matura bzw. gleichwertiger Abschluss oder Studienberechtigungsprüfung) - wer an einer PH studieren möchte, muss sich allerdings im Unterschied zur Uni-Ausbildung (freier Zugang) einer Eignungsfeststellung unterziehen.
Unterschiedliche Studiendauer und Abschlüsse
Verschieden sind auch Abschlüsse und Studiendauer: Während die PH-Ausbildung nach dem Bologna-System (Bachelor/Master) funktioniert, bieten die Unis ein Diplomstudium an, das mit dem Magister endet. Die Lehramtsstudenten an der Uni müssen für ihren Magister mindestens neun Semester studieren, die PH-Absolventen schließen nach einer Mindeststudiendauer von sechs Semestern mit dem Titel "Bachelor of Education" ab. Weiterer Unterschied: Lehramtsstudien an den Unis sind kombinationspflichtig. Das heißt, dass für ein Lehramtsstudium mindestens zwei Unterrichtsfächer belegt werden müssen.
(APA)