Beschneidung: Religionen fordern Regierungsbekenntnis

Der evangelische Bischof Bischof Michael Bünker (l.), Bischofskonferenz-Gen.Sekr. Peter Schipka.(2.v.l.), IKG-Präs. Oskar Deutsch.(3.v.l.) und IGGIÖ-Präs. Fuat Sanac.
Der evangelische Bischof Bischof Michael Bünker (l.), Bischofskonferenz-Gen.Sekr. Peter Schipka.(2.v.l.), IKG-Präs. Oskar Deutsch.(3.v.l.) und IGGIÖ-Präs. Fuat Sanac.APA/ANDREAS PESSENLEHNER
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Vertreter von Christen, Juden und Muslimen fordern ein Bekenntnis zur Religionsfreiheit, das die Diskussion um religiöse Beschneidungen "friedlich beendet" solle.

Ein klares Bekenntnis der Regierung zur Religionsfreiheit und der Zulässigkeit der männlichen Beschneidung haben Vertreter der verschiedenen Religionen am Freitag gefordert. In einer erstmals in dieser Zusammensetzung so abgehaltenen gemeinsamen Pressekonferenz drückten der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Oskar Deutsch, der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) Fuat Sanac, der Generalsekretär der Bischofskonferenz Peter Schipka und der evangelische Bischof Michael Bünker ihre Sorge um die Religionsfreiheit und ihre Betroffenheit über die Art der Diskussion um ein Beschneidungsverbot aus.

Die Debatte sei vom Ausland nach Österreich transportiert worden und dem Land "nicht würdig", verwies Sanac auf die Tradition und die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit. Das Urteil des Kölner Gerichts, das Beschneidung als strafbare Körperverletzung qualifiziert hatte, fuße auf der deutschen Rechtslage, diese sei ungeklärt, erklärte Bünker. "In Österreich ist die rechtliche Lage klar." Beschneidungen "sind in Österreich völlig legal", versicherte auch Deutsch.

Kritik an "Diskussion unter Außenstehenden"

Dass Justiz- und Gesundheitsministerium daher bisher keinen Änderungsbedarf sahen, begrüßten zwar alle Seiten, dennoch forderten sie ein klares Bekenntnis von "höchster Stelle", also Regierungsspitze, das die rechtliche Zulässigkeit und die Religionsfreiheit garantiere und die Diskussion damit "friedlich beenden solle". Auch an die Staatsanwaltschaften und die Landeshauptleute - der Kärntner LH Gerhard Dörfler (FPK) hatte zuletzt ein Verbot gefordert - sollten entsprechende Mitteilungen ergehen.

Abermals wurde betont, dass die Beschneidung ein "religiöser Akt" sei, der seit Jahrtausenden praktiziert und von den Betroffenen auch überhaupt nicht infrage gestellt werde. Es handle sich ausschließlich um eine "Diskussion unter Außenstehenden", meinte Sanac. Ohne Beschneidung wäre es Juden und Moslems nicht möglich, in Österreich zu leben, betonte Deutsch. Ein Verbot würde daher einer "geistigen Vertreibung" nahekommen, schloss er sich der Aussage seines Vorgängers in der IKG, Ariel Muzicant an, der am Donnerstag ein Beschneidungsverbot mit der Vernichtung der Juden verglichen hatte. Aber: "Wir lassen uns nicht vertreiben."

Diejenigen, die ein Verbot forderten, würden "im Kern eine religionsfeindliche und menschenrechtswidrige" Haltung zeigen, bemerkte Schipka. Es sei "besorgniserregend", wenn allgemein die religiöse Erziehung von Kindern infrage gestellt werde. Fragen der Religionsgemeinschaften hätten immer noch partnerschaftlich gelöst werden können, so Bünker. Europa wäre aber "schlecht beraten", wenn diese künftig von Gerichten gelöst werden müssten.

Karl sieht keinen Handlungsbedarf

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bleibt bei ihrer Ansicht: Sie sehe "keinen Handlungsbedarf". In Österreich sei die Beschneidung kein strafrechtlicher Tatbestand. Und es gelte, das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu berücksichtigen, sagte sie am Freitag erneut in einer Pressekonferenz.

(APA/red.)

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