Im Blickpunkt steht die Übernahmekommission.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft die Verfassungsmäßigkeit des bestehenden Übernahmegesetzes. Den Anstoß für diese Prüfung gab die Beratung über eine Beschwerde von Böhler-Uddeholm-Aktionären gegen einen Bescheid der Übernahmekommission.
Im Zentrum der Bedenken des VfGH steht die Übernahmekommission. "Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, dass die der Übernahmekommission übertragenen Aufgaben nicht der Verfassung entsprechen", heißt es in einer Presseinformation des Höchstgerichts am Mittwochvormittag. (APA)