Kampf gegen Schwarzarbeit. Die Meldung bei der Krankenkasse soll bereits mit dem Arbeitsbeginn erfolgen.
WIEN. Im Kampf gegen die Schwarzarbeit plant die Bundesregierung einen neuen Vorstoß. Künftig sollen die Betriebe nicht mehr eine Woche Zeit haben, um einen neuen Mitarbeiter bei der Krankenkasse anzumelden. Die Meldung soll "bei Arbeitsantritt" erfolgen, sagte Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner der "Presse". Diese Anmeldung soll in verkürzter Form stattfinden. Es sei an ein "Callcenter" gedacht, das rund um die Uhr besetzt ist. Die Unternehmer müssen vorerst nur Name, Geburtsdaten und Versicherungs-Nummer des neuen Mitarbeiters bekannt geben.
Derzeit können Kontrollore der Sondereinheit KIAB im Finanzministerium gegen mutmaßliche Schwarzarbeiter nicht vorgehen. Denn sie bekommen häufig zu hören, der betreffende, nicht angemeldete Mitarbeiter sei erst seit wenigen Tagen im Betrieb und werde natürlich innerhalb der gesetzlichen Frist angemeldet. Im ersten Halbjahr dieses Jahres stießen die KIAB-Leute bei 1841 Betriebsprüfungen auf derartige Ausflüchte. Zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr waren 2004 Fälle registriert worden. Im Jahr davor waren es nur 1092 Fälle. Fazit: Offenbar werden immer mehr Schwarzarbeiter beschäftigt.
Eigentlich hätte diesem Unwesen mit 1. März dieses Jahres ein Riegel vorgeschoben werden sollen. Da kam es unter dem Stichwort "Sozialbetrug" zu einigen Gesetzesänderungen. Im Gesetzesentwurf fand sich auch die Anmeldung bei Dienstantritt. Doch auf Betreiben des ÖVP-Wirtschaftsflügels wurde der Gesetzestext in letzter Sekunde abgeändert. Nunmehr muss ein Mitarbeiter innerhalb von 24 Stunden angemeldet werden. Das Gesetz tritt jedoch erst am 1. Jänner 2006 in Kraft, da zuerst die technischen Voraussetzungen (Einrichtung eines Call-Centers) erfüllt werden müssen.
Experten betonten, dass jede Anmeldung nach Dienstantritt dem Sozialbetrug Tür und Tor öffnet. Es sei also egal, ob Unternehmer 24 Stunden oder sieben Tage Zeit haben. Deshalb nun der neue Vorstoß. Nächste Woche wird sich damit der zuständigen Parlamentsausschuss befassen. Die Verhandlungen zwischen Regierungsparteien und Wirtschaftskammer sehen folgendes Szenario vor:
Ab 1. Jänner 2006 soll es einen Probebetrieb im Burgenland geben. Der soll ein halbes Jahr dauern. Nach dem Modellversuch soll das System in ganz Österreich eingerichtet werden. Ab 1. Jänner 2007 soll die Anmeldung "bei Arbeitsantritt" bundesweit in Kraft treten. Ab 2007 wird es für Unternehmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen, auch Konsequenzen geben. Im burgenländischen Probebetrieb sind keine Strafen vorgesehen.
Um die Schwarzarbeit einzudämmen, sei den Unternehmen "ein vertretbares Ausmaß an Bürokratie zuzumuten", sagt Mitterlehner. Er vergleicht das neue System mit Kontrollen im Straßenverkehr. "Dort werden auch jene von der Polizei kontrolliert, die nichts getrunken haben", sagt Mitterlehner.
Bauwirtschaft und Tourismus gelten aus Sicht der KIAB als jene Branchen, die gerne auf die Anmeldung ihrer Mitarbeiter vergessen. Und die Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer ist es auch, die gegen die neue Regelung Einwände anmeldet. Geschäftsführerin Petra Stolba fordert im Gespräch mit der "Presse", dass der Probebetrieb nicht ab Jänner, sondern ab März 2006 gestartet wird. "Das wäre im Sinne einer bestmöglichen Aufklärung unserer Betriebe", sagt sie. Denn den Unternehmern müsse das neue System erklärt werden. Das sei in so kurzer Zeit nicht möglich.
Tourismus-Obmann Hans Schenner warnt: "Es darf keinen zusätzlichen Aufwand für die Unternehmer geben." Im Fremdenverkehr werden Mitarbeiter oft am Wochenende angestellt. Die Anmeldung erfolge oft über Lohnbüros oder Steuerberater, heißt es bei den Tourismus-Lobbyisten in der Wirtschaftskammer.