Sollte die VP eine Volksbefragung durchführen, darf sie die Frage nicht an neue Bedingungen anpassen.
Wien. Rot-Grün will im Frühjahr eine Volksbefragung abhalten – allerdings nicht über die Ausweitung der Parkpickerlzonen. Die Wiener ÖVP will nun genau eine solche erzwingen – indem sie beim Höchstgericht klagt.
Falls die ÖVP dort Recht bekommt, ergibt sich allerdings ein Spezialproblem: Die VP-Fragestellung, für die man 170.000 Unterschriften gesammelt hat, würde dann lauten: „Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?“ Die Frage würde sich also zum Zeitpunkt der ÖVP-Volksbefragung (etwa Mitte/Ende 2013) auf neue, noch nicht eingeführte Zonen beziehen und nicht (wie von der ÖVP geplant) die jetzige Erweiterung betreffen – die ist zum Zeitpunkt einer etwaigen VP-Befragung bereits eingeführt.
Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk erklärt, dass die Fragestellung nicht abgeändert werden darf. Also dürfte die VP beispielsweise nicht fragen: „Soll die Parkraumbewirtschaftung in den am 1. Oktober eingeführten Zonen wieder abgeschafft werden?“ Für einen derartigen Text müsste die VP noch einmal Unterschriften sammeln. Und im Notfall könnte sich die Stadtregierung immer noch darauf berufen, dass die Ausweitung eine „behördliche Maßnahme“ sei – worüber laut Stadtverfassung nicht abgestimmt werden darf.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2012)