Beschneidung: Mediziner wollen Schutzalter von 16 Jahren

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Ärzte warnen vor Langzeitfolgen und fordern, dass eine rituelle Beschneidung erst ab 16 durchgeführt werden darf. Mit ihrem Appell an die Politik werden die Mediziner wohl nicht auf offene Ohren stoßen.

Wien/Ib. Eine Gruppe von Medizinern und Psychologen forderte am Mittwoch ein gesetzliches Schutzalter von mindestens 16 Jahren bei religiös motivierter Beschneidung. Denn der Eingriff aus nicht medizinischen Gründen sei mit plastisch-chirurgischen Operationen gleichzustellen.

Bei jüngeren Buben sollte der Eingriff nur dann durchgeführt werden, wenn es aus medizinischer Sicht notwendig ist. „Dass an Babys heute noch Beschneidung ohne Anästhesie praktiziert wird, ist inakzeptabel“, meinte der Urologe Florian Wimpissinger. Er warnte auch vor Langzeitfolgen für das männliche Selbstwertgefühl: Es komme zu einem Verlust von Haut und Schleimhaut, die beim Geschlechtsverkehr eine wichtige Rolle spiele. Auch bei der Masturbation könne es zu Problemen kommen.

„Es ist üblicherweise so, dass die Beschneidung Probleme verursacht, mit denen Erwachsene noch zu kämpfen haben“, ist auch der Sexualmediziner Georg Pfau der Meinung. Für ihn gelten die Argumente der besseren Hygiene und der Krebsprävention nicht. Diese dürfe nur bei nicht anders therapierbaren Krankheiten angewendet werden: „Zuerst die Diagnose und dann die Therapie, alles andere ist für uns Ärzte nicht möglich.“

 

In Österreich straflos, in Deutschland nicht

Mit ihrem Appell an die Politik werden die Mediziner wohl nicht auf offene Ohren stoßen: Erst am Montag hatte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) unter Berufung auf Strafrechtsexperten festgehalten, dass eine Beschneidung durch die Einwilligung der Eltern straffrei sei. In Deutschland hingegen hatte das Landgericht Köln vor Kurzem entschieden, dass die religiös motivierte Beschneidung eine Körperverletzung darstelle.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2012)


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