Testamentsfälscher-Prozess: Anklage geht in Berufung

Der Hauptangeklagte wurde in erster Instanz zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt
Der Hauptangeklagte wurde in erster Instanz zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt(c) APA (BARBARA GINDL)
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Das Strafmaß ist der Staatsanwaltschaft zu niedrig. Alle sechs Schuldsprüche des letzten Prozesses werden neu aufgerollt.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle sechs Schuldsprüche im "Testamentsfälscher-Prozess" von vergangenem Dienstag berufen. Das erklärte der Präsident des Salzburger Landesgerichtes, Hans Rathgeb, am Freitag auf Anfrage der APA. Das Strafverfahren geht in die zweite Instanz.

Das Strafmaß des Salzburger Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Andreas Posch für die fünf ehemaligen Vorarlberger Justizbediensteten und den Freund des Hauptbeschuldigten Jürgen H. war der Anklagebehörde offenbar zu niedrig.

Drei von zehn Urteilen bisher rechtskräftig

Das Gericht hatte alle zehn Angeklagten wegen Amtsmissbrauch und Beitrag zum Amtsmissbrauch verurteilt. Schon im Laufe des Prozesses waren vier geständige Angehörige von Jürgen H. schuldig gesprochen worden. Sie erhielten Haftstrafen zwischen sechs Monaten bedingt und zwei Jahren teilbedingt. Drei Urteile sind rechtskräftig. Ein Privatbeteiligter hatte gegen einen Schuldspruch Berufung angemeldet.

Das Strafmaß für die sechs Angeklagten, die am Dienstag verurteilt wurden, reicht von zwei Jahre bedingt bis zu sieben Jahre Haft. Jürgen H., suspendierter Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, muss laut Schöffensenat sieben Jahre ins Gefängnis. Er nahm das Urteil an.

Anmeldefrist endet

Die Verteidiger des entlassenen Gerichtsbediensteten Kurt T. (49) und von Peter H. (48) - er ist ein Freund des Hauptbeschuldigten - meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Anwälte des suspendierten Rechtspflegers Clemens M. (53) und des pensionierten Rechtspflegers Walter M. (73) brachten bisher noch keine Rechtsmittel ein. Die Anmeldefrist endete am Freitag. Der Rechtsvertreter der 49-jährigen Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch hatte bereits am Dienstag Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet.

Laut Staatsanwaltschaft wurden am Vorarlberger Bezirksgericht Dornbirn von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Die Täter sollen sich in unterschiedlichen Funktionen an den Fälschungen beteiligt haben. Sie wollten offenbar sich und Angehörige unrechtmäßig bereichern. Mehr als 80 Erben wurden geprellt, der inkriminierte Schaden beläuft sich auf zehn Millionen Euro.

(APA)

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