Rechnungshof: AUA muss ihre Bücher öffnen

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs erlaubt die Kontrolle auch in Firmen, in denen die öffentliche Hand nur eine Minderheit hält.

wien. Ein brandneues Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) birgt weitreichende Folgen für Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand. Demnach darf der Rechnungshof (RH) auch solche Unternehmen prüfen, bei denen die öffentliche Hand - also Bund, Länder und Gemeinden - nur eine Minderheitsbeteiligung hat. Entscheidend sei, so der VfGH, der "beherrschende" Einfluss.

Bisher haben die Prüfer des RH nur solche Unternehmen unter die Lupe nehmen können, die zu mehr als 50 Prozent direkt oder indirekt in Staatsbesitz stehen. Laut den "Oberösterreichischen Nachrichten" fordert Franz Fiedler, Präsident des Österreich-Konvents und Ex-RH-Chef, dass der RH schon ab einem Staatsanteil von 25 Prozent Firmen prüfen soll.

Konkret geht es in dem VfGH-Urteil um die AUA. Dort wollte der RH die Einkommen, Pensionen sowie Abfertigungen und Sonderzahlungen überprüfen. Der Luftfahrtkonzern verweigerte dies allerdings mit dem Hinweis, dass der Anteil der Staatsholding ÖIAG nach der Kapitalerhöhung im Mai 1999 auf 39,7 Prozent gefallen sei. Dagegen hielt wiederum der RH, dass die ÖIAG schon vor der Kapitalerhöhung der AUA mit anderen Aktionären (Austria Tabak, Bawag, Creditanstalt, Raiffeisen, Wiener Städtische und Bank Austria) ein Syndikat geschlossen hatte. Dieses hält die Mehrheit von 54,72 Prozent an der AUA. Die Mehrheit der Aktien muss auch in österreichischer Hand sein, andernfalls verliert die AUA internationalen Abkommen zufolge Luftfahrtrechte in Europa.

Das Syndikat hat laut RH zudem ein einheitliches Stimmverhalten vereinbart. Damit sei eindeutig eine Einflussnahme des Staates auf die AUA gegeben, die einer "Beherrschung" entspricht, heißt es im Urteil der Verfassungshüter.

Das Urteil verbreitert die Machtbefugnisse des RH. Die Kontrollore dürften nun weitere teilstaatliche Unternehmen auffordern, ihre Bücher zu öffnen. In Frage kommt vor allem die OMV, wo die ÖIAG mit der IPIC aus Abu Dhabi syndiziert ist. "Nach der Kapitalerhöhung bei der OMV im Dezember 2004 beträgt der Anteil von der ÖIAG und der IPIC gemeinsam weniger als 50 Prozent", sagte ÖIAG-Sprecherin Anita Bauer zur "Presse". Nach einer ersten Prüfung sei man zur Meinung gekommen, dass die OMV nicht vom VfGH-Urteil betroffen sei, weil "keine Beherrschung mehr vorliegt". Noch weniger treffe dies auf die Telekom Austria zu, wo die ÖIAG nur mehr 25,1 Prozent hält.

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