Der Anklagebehörde ist das Strafausmaß für sechs Beschuldigte zu niedrig. Das Gericht hatte alle zehn Angeklagten wegen Amtsmissbrauchs und Beitrag zum Amtsmissbrauch verurteilt.
Wien/Apa. Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle sechs Schuldsprüche im „Testamentsfälscherprozess“ vom Dienstag berufen. Offenbar war das Strafmaß des Salzburger Schöffensenates für fünf ehemalige Vorarlberger Justizbedienstete und den Freund des Hauptbeschuldigten Jürgen H. der Anklagebehörde zu niedrig.
Das Gericht hatte alle zehn Angeklagten wegen Amtsmissbrauchs und Beitrag zum Amtsmissbrauch verurteilt. Schon im Laufe des Prozesses waren vier Angehörige von Jürgen H. schuldig gesprochen worden. Der suspendierte Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn selbst nahm sein Urteil an – er muss sieben Jahre ins Gefängnis.
Laut Staatsanwaltschaft wurden am Bezirksgericht Dornbirn von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Mehr als 80 Erben wurden geprellt, der Schaden beträgt zehn Millionen Euro.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2012)