Martinz bekommt "Schandgeld"-Sparbuch zurück

Landesholding will Martinz Schandgeld
Landesholding will Martinz Schandgeld(c) APA/GERT EGGENBERGER (GERT EGGENBERGER)
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Der ehemalige Chef der Kärntner ÖVP überreichte dem Richter ein Sparbuch mit 65.000 Euro - um seine "Restehre" zu retten. Die Landesholding hätte das Geld gerne, der Richter nicht.

Richter Manfred Herrnhofer hat am Dienstag im Prozess in der "Causa Birnbacher" am Landesgericht Klagenfurt das Sparbuch mit der Einlage von 65.000 Euro dem Anwalt des früheren Kärntner ÖVP-Chefs Josef Martinz, Alexander Todor-Kostic, zurückgegeben. Er sehe keine Handhabe, das Sparbuch zu behalten. Immerhin hätte Todor-Kostic die Ausfolgung des Betrags an die Holding abgelehnt, so Herrnhofer. Der wegen Untreue angeklagte Martinz hatte das Büchlein am Montag dem Gericht überreicht.

Martinz hatte den Betrag, den er als "Schandgeld" bezeichnete, von Steuerberater Dietrich Birnbacher in einem Kuvert erhalten und nach eigenen Angaben im Wahlkampf ausgegeben. Mit der Rückgabe wollte er seine "Restehre" retten, so der Politiker.

Landesholding beansprucht "Schandgeld"

Am Vormittag hatte die Kärntner Landesholding Anspruch auf das Geld erhoben. Das bestätigten die KLH-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, die sich ebenfalls wegen Untreue verantworten müssen. "Es ist ja Ihre Verantwortung, dass es keinen Schaden gegeben hat", meint daraufhin Richter Manfred Herrnhofer zu Megymorez. Er gehe davon aus, dass kein Untreueschaden entstanden sei, was aber einen Betrugsschaden nicht ausschließe, antwortete Megymorez. Dieser Meinung schloss sich Xander an.

Martinz-Anwalt Alexander Todor-Kostic sprach sich dagegen aus. Sollte sich im Rahmen der Beweisführung herausstellen, dass überhaupt ein Schaden bei der KLH eingetreten sei, dann werde sich sein Mandant einer rechtskräftigen Entscheidung beugen, erklärte er. Wenn es sich jedoch nicht um Untreue handle, dann wären die 65.000 Euro als Schenkung zu definieren und es sei ein Erlagsverfahren einzuleiten, so der Verteidiger.

War es eine Schenkung?

"War es eine Schenkung?" fragte der Richter Birnbacher am Vormittag. "Nach meinem Dafürhalten nicht. Es war eine Parteispende, nachdem Martinz gesagt hat, er braucht für den Wahlkampf immer wieder Gelder, wenn er durchs Land zieht", erklärte Birnbacher. Er habe die Zahlung im Zusammenhang mit der "Drittellösung" gesehen.

Der Steuerberater hatte in seinem Geständnis ausgesagt, dass der damalige Landeshauptmann Jörg Haider, Martinz und er vereinbart hätten, sein Millionenhonorar, das er im Zuge des Verkaufs der Kärntner Hypo-Anteile an die BayernLB erhalten hatte, zu dritteln.

(APA)

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