Konflikt: Tirol bekämpft Hotelkäufe von Russen

Archivbild: Sölden
Archivbild: Sölden(c) APA (Robert Parigger)
  • Drucken

Russische Investoren haben im Ötztal drei namhafte Hotelburgen über eine spanische Gesellschaft gekauft. Was laut EU-Gesetz legal ist. Der Grundverkehrsreferent des Landes ist über die Entwicklung besorgt.

Wien. Das Grundverkehrsgesetz in Tirol sieht beim Kauf vom Immobilien eine Reihe von Auflagen vor. So dürfen etwa Nicht-EU-Bürger Baugründe oder Gebäude nur dann kaufen, wenn sie ein öffentliches oder wirtschaftliches Interesse nachweisen können. Beispiel: Ein für die touristische Infrastruktur des Ortes wichtiges Hotel steht vor dem Konkurs und findet keinen (einheimischen) Käufer. Das gilt auch für Konzerne, die sich mehrheitlich im Besitz von EU-Ausländern (Drittstaatsangehörigen) befinden.

Der Erwerb von drei namhaften Hotelburgen im Ötztal durch spanische Gesellschaften, die von russischen Investoren beherrscht werden, hat deshalb in Tirol eine hitzige Debatte ausgelöst.

Denn die neuen Eigentümer sind offenkundig Russen. Auch wenn sie die Hotels nicht selbst, sondern über ein Firmenkonstrukt mit Hauptwohnsitz innerhalb der EU gekauft haben. Und ein allgemeines wirtschaftliches Interesse mussten sie auch nicht nachweisen. Die Gesetzeslage ist eindeutig: „Wenn der Kauf über eine Gesellschaft in der EU – wie in diesem Fall in Spanien – abgewickelt wird, kann sie von Russen, Chinesen oder Amerikanern dominiert werden, es gelten dennoch dieselben Richtlinien wie für Österreicher und EU-Bürger“, erklärt Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck. „Denn hier greift eines der Grundgesetze der EU, nämlich die Niederlassungsfreiheit.“

Weil die Gesellschaft nach den Gesetzen eines EU-Staates errichtet wurde, würden in Tirol nicht die Bestimmungen des Ausländergrundverkehrs gelten.

Angst vor Preistreiberei

Für Richard Bartl, stellvertretender Grundverkehrsreferent des Landes, ist dies eine „äußerst bedenkliche“ Entwicklung. Denn damit bestehe in Tirol die Gefahr der Preistreiberei bei Immobilien. „Außerdem wird bei solchen verschachtelten Firmenkonstrukten der Geldwäsche Tür und Tor geöffnet.“

Bartl fordert daher, dass das Land diese Rechtsmeinung „auf jeden Fall“ bis zu den Höchstgerichten bekämpft. Obwexer zufolge ein aussichtsloses Unterfangen, die Niederlassungsfreiheit sei unantastbar. Auch der Tiroler Verfassungsdienst sieht kaum Chancen, rechtlich gegen das Gesetz vorzugehen, wie Christian Ranacher, Leiter des Verfassungsdienstes, im Gespräch mit der „Presse“ sagt.

„Tiroler haben es in der Hand“

„Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass russische Investoren durch den Erwerb von strategisch wichtigen Hotelanlagen in touristischen Hochburgen Tirols ihren Einfluss in diesen Orten vergrößern wollen oder nur auf schnelle Gewinnmaximierung aus sein könnten, sind durchaus nachvollziehbar und rechtlich auch möglich“, sagt Obwexer. „Schließlich haben die großen Hotels in Gebieten wie Sölden und Obergurgl eine Art Leadership-Funktion und bestimmen Entwicklungen wie den Ausbau von Skiliften oder die touristische Infrastruktur des Ortes mit.“

Das Land könne aber sehr wohl gegen solche Entwicklungen vorgehen, „indem beispielsweise Käufern von Hotels Auflagen erteilt werden, wonach sie die erworbenen Objekte eine Zeit lang, sagen wir zehn Jahre, in derselben Kategorie weiterführen müssen.“

Dies könne man etwa im Rahmen des Raumordnungs- oder Fremdenverkehrsgesetzes durchsetzen, ohne mit geltenden EU-Gesetzen zu kollidieren. So könne man möglicherweise verhindern, dass Hotels zu reinen Spekulationsobjekten verkommen und irgendwann als Investitionsruinen enden.

„Aber bei allem Verständnis für die Sorgen der Menschen in den betroffenen Gebieten“, so Obwexer, „die Tiroler haben es immer noch selbst in der Hand, wem sie ihre Grundstücke und Gebäude verkaufen.“ Natürlich sei es nicht leicht, den teilweise ausgesprochen großzügigen Angeboten der reichen Russen zu widerstehen.

Aber wenn man nicht Gefahr laufen wolle, dass ausländische Investoren eigene, dem Gemeinwohl eines Ortes konträre Absichten verfolgen, könne man dem nur entgegenwirken, indem man auf die astronomischen Summen verzichte und an Österreicher oder eben gar nicht verkaufe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Gutes und böses Geld

Ob Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige – Regeln sollten für alle gelten.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.