Gutes und böses Geld

Ob Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige – Regeln sollten für alle gelten.

Russische Investoren haben über eine spanische Gesellschaft im Tiroler Ötztal drei Nobelhotels gekauft. Zu guten Preisen, legal und EU-konform. Ändern soll sich in den hervorragend laufenden Betrieben nichts. Ein Glücksfall für Sölden und Obergurgl, sollte man meinen.

Doch die Sache hat einen Haken – zumindest in den Augen der Bewohner der Orte. Schließlich handelt es sich bei den Käufern um Russen. Reflexartig ist von Geldwäsche die Rede. Preistreiberei und Immobilienspekulation. Der stellvertretende Grundverkehrsreferent des Landes fordert sogar den Gang vor das Höchstgericht, um Nicht-EU-Bürgern den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden nur unter ganz bestimmten Umständen zu erlauben.

Bei nüchterner Betrachtung liegt der Hund im Tiroler Grundverkehrsgesetz begraben, das lediglich EU-Ausländer dazu verpflichtet, ein Konzept für die Zukunft der Investition vorzulegen. Dabei könnte das „allgemeine wirtschaftliche Interesse“, das nachgewiesen werden muss, ja auch für Österreicher und EU-Bürger gelten. Damit jeder, der – wie in diesem Fall – ein Hotel kaufen will, auch in der Lage und willens ist, es zu bewirtschaften. So würden für alle Interessenten dieselben Regeln gelten, und es gebe keinen Grund, sich vor bösen Russen, Chinesen, Arabern, Schweizern etc. zu fürchten, die heimische Gesetze umgehen (müssen), um ihre Millionen in Österreich anzulegen. Im Vordergrund sollte nicht die Nationalität eines Investors, sondern die Nachhaltigkeit der Investition stehen.

koeksal.baltaci@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2012)

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