Wien: Erste Details zur Reform des Wahlrechts

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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Die Wiener Stadtregierung will bis Jahresende die Wahlrechtsreform unter Dach und Fach bringen: Das Verhältniswahlrecht bleibt, neue Fünf-Prozent-Hürde in den Bezirken und ein Bezirksvize wird gestrichen.

Wien/APA. Die Wiener Stadtregierung will bis Jahresende die im Koalitionspapier festgeschriebene Wahlrechtsreform unter Dach und Fach bringen. Auf diverse Änderungen hat sich Rot-Grün schon geeinigt. So wird es künftig – wie bei Landtags- und Gemeinderatswahlen – auch auf Bezirksebene eine Fünf-Prozent-Hürde geben, kündigte SPÖ-Klubobmann Rudolf Schicker am Mittwoch an. Derzeit gibt es dafür keine prozentuelle Mindestgrenze – für kleinere Parteien wird der Einzug ins Bezirksparlament also schwieriger.

Außerdem: Jeder Bezirksvorsteher wird bald nur noch einen statt bisher zwei Stellvertreter haben. Anspruch auf diesen hat die stärkste Bezirksfraktion. Dazu soll ein „modernes Verhältniswahlrecht“ auf Gemeinderats- und Landtagsebene kommen. Das ist eine Absage an die grüne Forderung eines strikt proportionalen Verhältnisses, also, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss. Dazu Schicker: „Denn wenn alle Kleingruppierungen ins Stadtparlament kommen, ist die Regierbarkeit schwer beeinträchtigt.“ Damit wäre es weiterhin möglich, mit weniger als 50 Prozent der Stimmen die absolute Mandatsmehrheit einzufahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2012)

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