Sexdelikte: Richter verhängen öfter harte Strafen

Symbolbild
Symbolbild(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Die Zahl der Sexualstraftäter, die zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt werden, nimmt zu. Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden.

Wien. Aktuelle Urteile lassen die Diskussion über die Verhältnismäßigkeit von Strafen neu entflammen. So erhielt eine Wiener Mutter, die sich an ihrer zehnjährigen Tochter selbst vergangen und sie für sexuelle Praktiken einem Mann überlassen hatte, nur dreieinhalb Jahre Haft. Der ehemalige Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Comités, Heinz Jungwirth, fasste wegen Untreue fünf Jahre Haft aus. Er soll einen Schaden von 3,3 Millionen Euro angerichtet haben. Die beiden Urteile sind zwar nicht rechtskräftig, aber sie verstärken die oft geäußerte Meinung, laut der Sexual- und Gewaltdelikte milder bestraft werden als Vermögensdelikte (Diebstahl, Untreue).

Doch stimmt das Vorurteil? Einen Vergleich der verschiedenen Deliktsgruppen gibt es nicht. Doch eine der „Presse“ vorliegende Statistik des Justizministeriums zeigt, dass gegen Sexualtäter immer öfter eine strenge Strafe verhängt wird. So wurden im Jahr 2010 bei Sexualdelikten noch in 25 Fällen Strafen von mehr als fünf Jahren Haft ausgesprochen. Im Vorjahr stieg diese Zahl aber auf 44. Und das, obwohl die Verurteilungen wegen Sexualdelikten insgesamt sogar von 648 auf 605 zurückgingen. Die österreichischen Richter lassen also bei den Sanktionen zunehmend Härte walten, wenn sie Sexualstraftäter schuldig sprechen.

Ministerium: Strafen ausgewogen

Auch im langjährigen Schnitt zeigt die bis auf das Jahr 2002 zurückgehende Statistik, dass die hohen Strafen bei Sexualdelikten zunehmen. Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium, verweist darauf, dass die gesetzlichen Sanktionen für Sexualdelikte immer wieder erhöht wurden. Und das Verhältnis der Strafrahmen von Körperverletzungs- bzw. Vermögensdelikten sei im „Großen und Ganzen ausgewogen“. Hat die Debatte über ein Missverhältnis der Strafen also gar keine Berechtigung? „Nein, die Diskussion ist nicht verfehlt“, meint Richard Soyer, Sprecher der Strafverteidigervereinigung. Soyer betont zwar, dass Sexualdelikte ähnlich hart bestraft werden wie Vermögensdelikte. Anderes gelte aber bei der Körperverletzung. In diesem Bereich würden die Urteile trotz ähnlicher Strafdrohungen auffällig milder ausfallen, sagt Soyer. Das heiße aber nicht unbedingt, dass man bei Körperverletzungen höhere Strafen verhängen soll. Man müsse sich auch fragen, ob nicht bei Vermögensdelikten zu hohe Strafen ausgesprochen werden.

Für Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, sind die verschiedenen Deliktsarten „sehr schwer zu vergleichen“. Er hat aber Verständnis für die öffentliche Diskussion. „Ein Gewaltdelikt wird als grauslicher empfunden als ein Vermögensdelikt“, analysiert Zinkl. Doch der Richter müsse bei seinem Urteil immer im Einzelfall Erschwernis- und Milderungsgründe beachten.

Gründe für verschiedene Strafen

Darin könnte auch schon ein Erklärungsversuch für höhere Strafen bei Vermögensdelikten liegen. Denn in diesem Bereich gibt es laut der Richterschaft öfter Wiederholungstäter – diese bekommen schärfere Sanktionen zu spüren als Ersttäter. Ein weiterer möglicher Erklärungspunkt ist aber auch im Aufbau des Strafgesetzbuchs zu sehen. Bei Körperverletzungen gibt es verschiedenste Varianten, die die Sanktionsmöglichkeiten für Richter eingrenzen. So gibt es die einfache Körperverletzung (Höchststrafe: ein Jahr Haft), die schwere Körperverletzung (drei Jahre), die Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (fünf Jahre) oder die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (zehn Jahre).

Nun ist zwar auch ein simpler Diebstahl nur mit sechs Monaten Haft bedroht, sobald es aber um hohe Summen geht, bleibt dem Richter viel Interpretationsspielraum: Bereits ab 50.000 Euro Schadenssumme beträgt die Strafdrohung bei Untreue oder Diebstahl zwischen einem und zehn Jahren. Bei höheren Schadensummen würden Richter daher öfter eine hohe Strafe verhängen, sagt Zinkl.
Leitartikel, Seite 2

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Leitartikel

Wenn 500.000 Euro so schwer wiegen wie Kindesmissbrauch

Wie traurig ist ein Rechtssystem, bei dem man es als Erfolg sieht, wenn das Vermitteln der Vergewaltigung eines Kindes so schwer bestraft wird wie Untreue?
Symbolbild
Innenpolitik

Betretungsverbot: Verschärfung geplant

Eine interministerielle Expertengruppe präsentiert ihre Vorschläge: Die Missachtung von einstweiligen Verfügungen soll mit bis zu 500 Euro bestraft werden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.