Die Porr AG, die den Bauauftrag für das Klagenfurter EM-Stadion zugesprochen bekam, ruft den VfGH an.
Seit Anfang Mai vermeinte man, das schier unendliche juristische Tauziehen um die Vergabe des Klagenfurter EM-Fußballstadions sei zu Ende. Nun hat die Porr AG, die den 60-Millionen-Auftrag von der Stadt Klagenfurt erhalten hat, selbst noch einmal den Rechtsweg beschritten und den Verfassungsgerichtshof angerufen. Das Unternehmen will erreichen, dass der VfGH dem Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten (UVS) die Zuständigkeit für die Einsprüche der unterlegenen Bieter zuspricht.
Wie die "ZiB 2" am Freitagabend berichtete, habe die Wiener Baufirma Porr AG Interesse daran, dass im höchstgerichtlichen Verfahren klargestellt werde, dass nicht ein anderer Bieter den Auftrag erhalten hätte sollen. Daher müsse der VfGH nach Meinung der Anwälte des Unternehmens klarstellen, dass der UVS Kärnten für die Einsprüche zuständig sei. Einen Entzug des Auftrags befürchtet die Baufirma offenbar nicht, laut ihren Anwälten könnten die übrigen Bieter höchstens Schadenersatz verlangen.
Der UVS Kärnten hatte sich für die Einsprüche - alle fünf unterlegenen Bietergemeinschaften hatten die Entscheidung der Vergabekommission für das Porr/Alpine-Projekt angefochten - nicht zuständig erklärt. Die Begründung: In der EU-weiten Ausschreibung sei die Republik Österreich als Auftraggeber genannt und nicht die Stadt Klagenfurt. Das Bundesvergabeamt, bei dem die Einsprüche vorsorglich ebenfalls deponiert worden waren, hatte am 4. Mai ebenfalls gemeint, man sei nicht zuständig. Die Begründung: Die Stadt Klagenfurt und nicht die Republik sei Auftraggeber.
Zwischen diesen beiden Entscheidungen hatten die Klagenfurter Stadtväter rasch den Zuschlag erteilt, natürlich an den Sieger des Vergabeverfahrens, die Porr/Alpine Bietergemeinschaft. Dass diese selbst nun den Weg zum Höchstgericht angetreten hat, wird von ihren Juristen mit dem Wunsch nach Rechtssicherheit begründet. Das Restrisiko - nämlich die Aufhebung des Zuschlags und damit eine Wiederholung des Vergabeverfahrens - erscheint dem Unternehmen offenbar äußerst gering.
Vergabejuristen halten die Möglichkeit, dass die Porr durch ihren Gang zu Gericht den Auftrag doch noch verlieren könnte, zwar ebenfalls für "äußerst unwahrscheinlich", aber nicht für ganz ausgeschlossen. In diesem Falle müsste das Verfahren wiederholt werden, was eine zeitgerechte Fertigstellung vor der Fußball-EM 2008 in Österreich und der Schweiz unmöglich machen würde. (APA)