ÖVP sieht Fall Strasser "erledigt"

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ÖVP-Generalsekretär: "Jede andere Partei kann sich Scheibe abschneiden." ÖVP-intern gibt es Bedenken gegen geplantes Durchgriffsrecht auf Landesparteien.

Wien/Pö/Red./Apa. In der ÖVP wurde nach der Anklageerhebung gegen den früheren Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser hervorgestrichen, dass parteiintern mit dem „Ruhendstellen“ der Mitgliedschaft im ÖAAB und dem Rücktritt längst reagiert wurde. ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch meinte zur Anklage-Erhebung, er kommentiere Entscheidungen der Justiz prinzipiell nicht. Wichtig sei ihm aber zu betonen, dass es, sofern es in der ÖVP Verfehlungen gebe, auch Konsequenzen gebe: „Da kann sich jede andere Partei ein Scheibchen abschneiden. Die Dinge, die die Partei erledigen kann, wurden erledigt“.

Strassers Ex- Konkurrent und Nachfolger im EU-Parlament als ÖVP-Delegationsleiter, Othmar Karas, erklärte der „Presse“: „Für mich steht außer Zweifel, dass jetzt ein notwendiger Schritt zur vollständigen Aufklärung gesetzt wurde. Die politische und moralische Herausforderung bleibt aber.“ Wichtig wäre jetzt, „durch konsequente Arbeit, Ehrlichkeit und Offenheit die verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen und das Vertrauen in unser Handeln zu stärken“. Die ÖVP im EU-Parlament habe nach dem Ausscheiden Strassers „alle dafür notwendigen Konsequenzen gezogen“.

Erwin Pröll unterstützt Spindelegger-Plan

An dem von ÖVP-Bundesparteiobmann Michael Spindelegger als Konsequenz um den späten Rücktritt des Kärntner Ex-ÖVP-Chefs Josef Martinz (nach dem Geständnis um illegale Parteienfinanzierung) geplanten Durchgriffsrecht der ÖVP-Bundesführung auf die Landesparteien scheiden sich parteiintern in den Ländern die Geister. Es gibt Zustimmung, darunter von Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll. Dieser ist „sehr offen und gesprächsbereit“, um Ordnung zu schaffen, wenn die „Selbstreinigungskraft“ einer Landesorganisation fehle.

„Man soll nicht von Kärnten auf die restlichen Bundesländer schließen“, sagte dazu Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) auf Anfrage der „Presse“, der ein Durchgriffsrecht aber nicht grundsätzlich ablehnt: „Ich gehe zwar davon aus, dass jede Landesorganisation – zumindest für Oberösterreich kann ich das sagen – sofort handeln würde, wenn solche Vorkommnisse sind. Handelt eine Organisation nicht, dann muss der Bundesparteivorstand ein Durchgriffsrecht haben, das muss aber auch gelten, wenn es Verfehlungen auf Bundesebene gibt“. Und, so Pühringer: „Dieses Durchgriffsrecht muss greifen, im Fall Martinz zumindest nach dem Zeitpunkt der Anklage. Da hätte er seine Funktion zumindest ruhend stellen sollen.“

Widerstände gegen ein Durchgriffsrecht signalisierten die ÖVP-Landesparteien in Salzburg und im Burgenland. „Ein Durchgriffsrecht der Bundespartei auf die Salzburger Volkspartei ist für mich kein Thema“, sagte Salzburgs VP-Chef Wilfried Haslauer. „Wir sind eine eigenständige Partei, die von keinerlei Skandalen betroffen ist.“ Er verstehe das Bestreben Spindeleggers, in der ÖVP für Ordnung zu sorgen. Auch Burgenlands ÖVP-Chef Franz Steindl zeigte sich wenig angetan: „Ich halte davon eigentlich nicht besonders viel.“

Für den „Ausnahmefall“

Für Spindeleggers Vorschlag ist aber der geschäftsführende Kärntner ÖVP-Chef Gabriel Obernosterer. „Der Bundesparteichef sollte überall etwas mitzureden haben und muss in gewissen Extremsituationen auch durchgreifen können“, sagte er.

Wiens VP-Obmann Manfred Juraczka hat „absolutes Verständnis“ für den Vorschlag. Dies sollte aber nur „der Ausnahmefall und nicht die Regel werden“, der Bundesparteiobmann sollte nur „bei Gefahr in Vollzug“ eingreifen. „Durchaus gesprächsbereit“ zeigte sich Tirols Landeschef Günther Platter. „Wir sind gesprächsbereit, wenn es darum geht, die Statuten so zu ändern, dass es eine Art Noteingriffsrecht des Bundesparteivorstandes gibt“, so der steirische ÖVP-Obmann Hermann Schützenhöfer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2012)

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