Das Faustrecht des Staates

Deutschland kauft wieder eine Steuer-CD. Eine unsinnige Verbrüderung mit Dieben.

Eigentlich ist es einfach: Wer sein Geld illegal ins Ausland schafft, um Steuern zu sparen, begeht ein Verbrechen. Der Staat muss versuchen, den Schaden an der Allgemeinheit zu begrenzen und die Übeltäter zu erwischen. Aber wie weit darf eine Regierung dafür gehen? Wo hört die Notwehr des Fiskus auf? Wo beginnt das Faustrecht des Staates?

Deutschlands Taktik, Millionen Euro für geklaute Daten von Steuerflüchtlingen auf den Tisch zu legen, geht wohl zu weit. Schließlich hat es Berlin hier nicht mit idealistischen Aufdeckern zu tun. Was würde die Datenlieferanten sonst daran hindern, die CDs still, heimlich und vor allem gratis beim Finanzministerium abzugeben? Berlin hat es mit Dieben zu tun, die für ihre „Leistung“ gut bezahlt werden wollen. Auch Österreich ist in der Zwickmühle. Wie 2008 wird auch die CD Namen von Österreichern enthalten. Wie 2008 wird Wien keinen Cent dafür bezahlen (müssen), um die Daten zu erhalten. Die Deutschen machen sich die Finger schmutzig, und wir profitieren.

Das ist moralisch bedenklich. Zum Glück muss sich Wien darüber bald keine Gedanken mehr machen. Ab 2013 will die Schweiz eine Abgeltung und Kapitalertragssteuern für Schwarzgeld abführen. Dann kann der Fiskus leichten Herzens auf Daten vom Schwarzmarkt verzichten.

matthias.auer@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2012)

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