"Promischreck": Strenger Richter für Strasser

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LobbyingAffaere Strenger Richter fuer(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Ex-Innenminister erhoben. Der Verdacht lautet auf Bestechlichkeit. Georg Olschak wird dem Schöffensenat vorsitzen.

Der Richter, der vor knapp zwei Wochen den ehemaligen Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees, Heinz Jungwirth, nicht rechtskräftig für fünf Jahre ins Gefängnis geschickt hat, wird den Prozess gegen den ehemaligen ÖVP-Innenminister Ernst Strasser leiten. Georg Olschak wurde zum Vorsitzenden jenes Schöffensenats bestimmt, der zu beurteilen haben wird, ob Strasser den Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt hat. Das teilte Gerichtssprecher Christian Gneist am Freitag mit.

Olschak gilt als "Promischreck". Bereits als junger Richter verurteilte er einen prominenten Wiener Schönheitschirurgen zu vier Jahren Haft, weil dieser an HIV-erkrankte Patienten wirkungslose Präparate verkauft hatte. Später wickelte Olschak unter anderem die Verhandlung um die Pleite des in SPÖ-Besitz befindlichen Vorwärts-Verlags und einen Prozess um groß angelegte Bieterabsprachen und Bestechungen in der Wiener Bauwirtschaft ab.

Zuletzt ließ der Richter mit seiner Urteilsbegründung im Untreue-Prozess gegen Jungwirth aufhorchen, als er "die widerwärtige, altösterreichische Funktionärsmentalität" geißelte und betonte, selbstherrliches und mit den Gesetzen nicht in Einklang stehendes Verhalten gehöre "mit aller gebotenen Härte unterbunden".

Amtsgeschäft oder "Reden über Lobbyieren"

Für den Wiener Strafrechtsexperten Helmut Fuchs hat das Gericht im Fall Strasser eine "schwierige Rechtsfrage zu lösen", wie er am Freitag erklärte. "Man wird nicht sagen können, dass die Anklage aus der Luft gegriffen ist. Aber man muss sich sehr genau anschauen, ob hier tatsächlich ein Amtsgeschäft vorliegt", sagte Fuchs.

"Strafbarkeit wäre nur gegeben, wenn das, was Strasser gemacht hat, etwas Spezifisches ist, das er nur aufgrund seiner Amtsfunktion hat machen können oder Ausfluss seiner Amtsstellung war", erläuterte Fuchs. Ein "bloßes Reden und Lobbyieren" würde den Tatbestand der Bestechlichkeit noch nicht erfüllen: "Es wäre zu wenig, wenn er etwas tut, was jeder andere auch tun könnte."

Der Hintergrund: Im Jahr 2010 soll er als EU-Parlamentarier zwei vermeintlichen Lobbyisten - in Wahrheit britische Enthüllungsjournalisten der "Sunday Times" - Einfluss auf die Gesetzgebung in der EU gegen 100.000 Euro Beraterhonorar im Jahr versprochen haben. Danach soll Strasser im Sinne seiner vermeintlichen Auftraggeber einen Änderungswunsch zu einem Gesetzesentwurf bei seinem ÖVP-Kollegen Othmar Karas deponiert haben. Karas stieg darauf aber nicht ein. Einen Interventions-Versuch soll es auch beim CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Florenz gegeben haben.

Strasser: "Wollte sie überführen"

Der Ex-Innenminister weist bisher sämtliche gegen ihn erhobene Vorwürfe zurück und behauptet, durchschaut zu haben, dass die vermeintlichen britischen Lobbyisten keine solchen waren. Er habe vermutet, dass die beiden "einem britischen oder amerikanischen Dienst angehören, der in Wirtschaft oder sonstigen Dingen Ausforschungen macht", so Strasser vor drei Wochen als Zeuge in einem vom ihm geführten Medienprozess gegen die Tageszeitung "Kurier".

Er habe versucht, "sie zu überführen" und sich daher zum Schein auf die Gespräche eingelassen: "Ich habe die provoziert, um herauszufinden, was los ist, was die wollen, wer die sind."

(APA)

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