Zusatzpension: Mehr Auswahl bei der Altersvorsorge

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Symbolbild(c) Erwin Wodicka
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Arbeitnehmer erhalten durch die Novelle des Pensionskassengesetzes mehr Wahlfreiheit. Worüber man jetzt schon entscheiden darf - und worüber nicht.

Wien. Das Pensionssystem ruht auf drei Säulen. Zumindest in der Theorie. In der Praxis macht die staatliche Vorsorge den Löwenanteil aus. Das, so meinen Experten, werde sich ändern. Wollen heute 30- bis 40-Jährige in der Pension ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten, müssen entweder ihre Betriebe (zweite Säule) oder sie selbst (dritte Säule) zusätzlich Vorsorge treffen.

Laut einer Umfrage von meinungsraum.at im Auftrag der Wiener Städtischen mit 1000 Teilnehmern glauben das auch die Betroffenen. 71 Prozent meinen, dass die dritte Säule (die private) in Zukunft die wichtigste Rolle für die Altersvorsorge spielen wird. 22 Prozent denken, dass es auch künftig der Staat sein wird.

Auf die betriebliche Säule setzen nur sieben Prozent. Dabei haben 80 Prozent der Arbeitnehmer Anspruch auf eine „Abfertigung neu“ (sie ist verpflichtend für Dienstverhältnisse, die nach 2003 eingegangen wurden) und fast 800.000 auf eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse oder Kollektivversicherung. Sie alle können jedoch nur eingeschränkt über ihr Geld verfügen. Nächstes Jahr sollen einige Optionen dazukommen.


Umstieg mit 55 Jahren. Hat der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen, hat künftig jeder zwischen dem 55. Geburtstag und dem Pensionsantritt die Möglichkeit, eine „Sicherheitspension“ mit garantierter Mindesthöhe zu wählen oder von der Pensionskasse zu einer betrieblichen Kollektivversicherung zu wechseln. Voraussetzung für Letzteres ist, dass der Arbeitgeber auch einen Rahmenvertrag mit einer Versicherung abgeschlossen hat.

Der Unterschied: „Bei der Versicherung beginnt die Garantie nicht erst mit Pensionsantritt, sondern schon beim Umstieg“, erklärt Hemma Massera, Pensionsexpertin bei der Generali Versicherung. Man kennt schon mit 55 Jahren seine künftige Pensionshöhe und muss nicht mehr fürchten, dass Marktturbulenzen oder eine steigende Lebenserwartung einen Strich durch die Rechnung machen. Doch auch bei der „Sicherheitspension“ wird so konservativ veranlagt, dass man keine großen Veranlagungsverluste mehr zu fürchten braucht. Beide Garantiemodelle haben den Nachteil, dass die anfängliche Pension entsprechend niedrig angesetzt werden muss, da sie ja garantiert ist. Bleibt man im „normalen“ Pensionskassensystem, muss man sich dafür mitunter auf Kürzungen einstellen.

Gemeinsam ist Pensionskassen (sie verwalten ein Vermögen von 15 Mrd. Euro) und Kollektivversicherungen (500 Mio. Euro), dass man sich sein Kapital nicht auf einmal ausbezahlen lassen kann.


Abfertigung auszahlen lassen. Bei der Abfertigung neu (die Mitarbeitervorsorgekassen verwalten fünf Mrd. Euro) kann sich der Einzelne das Geld auszahlen lassen, wenn er drei Jahre beschäftigt war und aus dem Dienstverhältnis austritt (außer bei Selbstkündigung) oder wenn er in Pension geht. In beiden Fällen wird eine Steuer von sechs Prozent fällig. Überträgt man das Geld bei Pensionsantritt an eine Rentenversicherung oder Pensionskasse, wird die Pension steuerfrei und lebenslang ausbezahlt, dafür fallen Gebühren an.


Umstieg von alt zu neu. Nur noch heuer kann man vom alten ins neue System umsteigen. Vorteil des alten Systems ist, dass der Anspruch meist höher ist. Dafür fällt man bei Selbstkündigung um den Anspruch um (im neuen System bleibt er liegen). Will man ins neue System wechseln, muss man sich mit dem Arbeitgeber auf einen Übertragungsbetrag einigen. Von dessen Höhe hängt es ab, ob sich der Umstieg auszahlt.

Was Sie beachten sollten bei... der Altersvorsorge

Tipp 1

Pensionslücke. Expertenberechnungen zufolge müssen sich heute 30- bis 40-Jährige darauf einstellen, dass sie in der Pension mit etwa 1000 Euro weniger pro Monat auskommen müssen als vorher. Will man diese Lücke schließen, sollte man Summen jenseits der 200.000 Euro angespart haben.

Tipp 2

Zweite Säule. Hat der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse, kann man künftig mit 55 in eine „Sicherheitspension“ oder zu einer Kollektivversicherung wechseln. Dann ist die Pensionshöhe garantiert, dafür meist niedriger. Für jene, die bereits in Pension sind, soll es eine einmalige Umstiegsmöglichkeit geben.

Tipp 3

Abfertigung alt. Nur noch heuer gibt es die Möglichkeit, vom alten ins neue Abfertigungssystem zu wechseln. Meist verspricht das alte System eine höhere Summe, man darf aber nicht selbst kündigen, sonst geht der Anspruch verloren. Ob sich der Umstieg auszahlt, hängt vom Übertragungsbetrag ab, den man mit dem Arbeitgeber ausverhandeln muss.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.08.2012)

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