Pensionskassen: "Risiko soll Dritter tragen"

Die Pensionskassen kritisieren die mangelnde Risikobereitschaft in Österreich.

Wien (b. l.). Ab Herbst können auch ausländische Pensionskassen in Österreich betriebliche Altersvorsorge anbieten. "Das wird nicht in großem Ausmaß passieren", glaubt Pensionskassen-Fachverbandsobmann Christian Böhm. Die nationalen Vorschriften seien zu kompliziert. Er schränkt aber ein: "Österreichische Pensionskassen könnten ihren Sitz nach Luxemburg verlegen, wenn in Österreich zu viele legistische Hindernisse geschaffen werden." Ein solches wäre etwa ein zu häufiger Auskunftsanspruch der Anleger, der für die Pensionskassen einen zu hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Denn das Auskunftsbedürfnis der Anleger sei sehr unterschiedlich, meint Böhm.

Viele wüssten gar nichts von der betrieblichen Altersvorsorge und seien mit der Auskunft überfordert. Es sei schon vorgekommen, dass Kunden nach Erhalt der Kontonachricht angerufen und gefragt hätten: "Was hat denn mein Mann da schon wieder unterschrieben?"

Seit fünfzehn Jahren gibt es in Österreich die "Zweite Säule" bei der Pensionsvorsorge: Zehn Mrd. Euro haben Österreichs Betriebe seither für mehr als 400.000 Mitarbeiter bei betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen veranlagt. Das sind 0,3 Prozent des in ganz Europa in betrieblicher Altersvorsorge veranlagten Kapitals.

Bis 2015 werde es aber eine jährliche Steigerung von sieben bis zehn Prozent sowohl beim Kapital als auch bei den Anlegern geben, schätzt Böhm. "In den 15 Jahren haben wir eine Rendite von jährlich knapp unter sieben Prozent erzielt", stellt er fest. Im internationalen Vergleich sei das gut: In Deutschland und in der Schweiz sei die Rendite niedriger, in den Niederlanden höher. Die Niederlande hätten eine andere Einstellung zum Kapitalmarkt.

"In Österreich herrscht die Einstellung, dass es immer spendefreudige Dritte geben muss, die alle Risiken abdecken", kritisiert Böhm. Die SPÖ hatte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof angekündigt, weil seit Inkrafttreten einer Gesetzesnovelle die Mindestverzinsung (1,5 Prozent) für betriebliche Pensionen nicht mehr für alle fünf Jahre, sondern nur für den ganzen Zeitraum gilt.

Auf der anderen Seite hat bereits ein Drittel der Betriebe für die Mitarbeiter ein Produkt ohne Kapitalgarantie und Mindestverzinsung in Anspruch genommen. Das bringe pro Jahr um einen halben Prozentpunkt mehr Rendite, schätzt Böhm. Beim Produkt mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung dürfen maximal 50 Prozent in Aktien veranlagt werden. Tatsächlich sei der Anteil aber bei allen Produkten niedriger, weil die Kunden in Österreich das nicht anders wollten. Zum Vergleich: Österreichs Pensionskassen veranlagen ein Drittel in Aktien, fast zwei Drittel in Anleihen und ein Prozent in Immobilien. Im EU-Schnitt würden 48 Prozent in Aktien veranlagt.

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