AUA blitzt ab: Flug-Sicherheitsabgabe bestätigt

Die AUA ist mit ihrer Verfassungsklage gegen die Verdoppelung der Flugsicherheitsabgabe beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt.

Die mit hohen Verlusten kämpfende Austrian Airlines (AUA) ist mit ihrer Verfassungsklage gegen die Verdoppelung der Flug-Sicherheitsabgabe beim Höchstgericht abgeblitzt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte in seinem am Dienstag auf der Internet-Seite veröffentlichten Urteil, dass die Sicherheitsgebühren mit 7,964 Euro angemessen seien."Sachlich begründet"

Die höhere Belastung der Airlines sei "sachlich begründet, da der aus der Ausweitung der Sicherheitskontrollen resultierende Nutzen, nämlich die Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Zivilluftfahrt, primär im Interesse der Luftbeförderungsunternehmen bzw. der Passagiere liegt", heißt es im Urteil.

Die AUA hatte im März gegen die Erhöhung der Sicherheitsabgabe (die Fluglinien für jeden von Wien abfliegenden Passagier zahlen müssen) von 4,36 auf knapp 8 Euro durch das Finanzministerium geklagt. Ihrer Ansicht nach wird sie durch die Anhebung der Abgabe zu Unrecht mit zusätzlichen 20 Mio. Euro belastet. Nach einem Netto-Verlust von 79,1 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2005 hatte der Vorstand erst am Vortag eine Senkung der Gebühren verlangt. (Red./APA)

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