Die Obduktion ergab, dass der Wiener Anwalt entweder erdrosselt oder erwürgt wurde - möglicherweise bereits in der Tiefgarage in der Innenstadt.
Im Fall Rebasso sind die schlimmsten Befürchtungen tatsächlich eingetreten. Bei der in einem Waldstück bei Königstetten in Niederösterreich am Donnerstag entdeckten Leiche handelt es sich um den 48-jährigen Wiener Wirtschaftsanwalt Erich Rebasso. Ein DNA-Abgleich bestätigte am Freitag die Identität des Toten. Die Obduktion ergab, dass der Anwalt entweder erdrosselt oder erwürgt wurde.
Der genaue Todeszeitpunkt sei derzeit nicht zu ermitteln, so die Polizei. Man könne jedoch davon ausgehen, dass der 48-Jährige unmittelbar nach der Entführung aus einer Wiener Innenstadtgarage am 27. Juli oder möglicherweise sogar noch in der Garage selbst ermordet worden ist.
"Ungewöhnlicher" Erdhügel
Etwa 20 Meter von der Straße zur Dopplerhütte entfernt entdeckte ein Jäger am Donnerstag gegen neun Uhr einen Erdhügel. "Der Jäger hat gemeint, er kenne die Gegend sehr gut, deswegen ist ihm der frische Erdhügel gleich ins Auge gestochen", berichtete Roman Hahslinger, Sprecher der Wiener Polizei. Der Jäger stocherte in dem Hügel herum und stieß so auf die Leiche des Anwalts. Die Täter dürften versucht haben, die Stelle mit Blättern, Ästen und Baumstämmen zu "tarnen".
Wohnort des Anwalts ausgekundschaftet
Die beiden Tatverdächtigen, ein 31- sowie ein 35-jähriger Mann, die aus einem Dorf "weit außerhalb von Moskau" stammen, dürften bereits vor der Entführung des Anwalts gewusst haben, dass Rebasso in der Nähe des späteren Fundorts seiner Leiche gewohnt hat. "Im Haus selbst waren sie aber nicht", sagte der Polizei-Sprecher. Es scheint, als hätten die zwei Russen den Wohnort Rebassos bereits vor der Tat ausgekundschaftet. Dass es sich um einen Auftragsmord handelte, sei auszuschließen, so Hahslinger. Die beiden zählten demnach zum Kreis jener Anleger, die um hohe Geldsummen geprellt worden waren.
Die zwei Verdächtigen wurden am Freitag ins gerichtliche Gefangenenhaus in Moskau überstellt. Dort hat der zuständige Untersuchungsrichter die Untersuchungshaft verhängt. Die zwei Verhafteten hätten bisher zugegeben, "was aufgrund der Ermittlungen unumstößlich war; dass sie in Wien waren und dass sie das Auto ausgeborgt haben", so der Polizei-Sprecher.
Eine Auslieferung der beiden Männer scheint allerdings unmöglich, denn eine Überstellung russischer Staatsangehöriger aus Russland nach Österreich ist laut Justizministerium ausgeschlossen. Artikel 6 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13.12.1957 (EuAlÜbk) sehe nämlich vor, dass jeder Vertragsstaat die Auslieferung eigener Staatsbürger ablehnen kann. Russland habe dementsprechend zu Artikel 6 EuAlÜbk die Erklärung abgegeben, dass Artikel 61 (Teil I) der russischen Verfassung eine Auslieferung eigener Staatsangehöriger verbiete, so eine Sprecherin des Ministeriums.
Rebasso wurde am 27. Juli in einer Tiefgarage am Georg-Coch-Platz überwältigt, als er auf dem Weg zu einem Außentermin war. Auf Aufnahmen aus einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie ein fremder Mann zunächst mit Rebassos Mercedes und danach ein weiterer Mann mit einem Mietwagen aus der Garage fährt. Der Mercedes wurde vier Tage später auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums gefunden, der Mietwagen der Leihfirma zurückgebracht. In beiden Fahrzeugen fand man Blut des Anwalts.
(APA/Red.)