Vor dem Verfassungsgerichtshof will die SPÖ eine Novelle des Pensionskassengesetzes rückgängig machen.
wien (APA, red.). Mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof will die SPÖ die Änderungen des Pensionskassengesetzes der Jahre 2003 und 2005 rückgängig machen. Mit den Novellen sei es zu einer "Enteignung" von 400.000 Pensionskassen-Kunden gekommen, sagte SP-Sprecher Christoph Matznetter am Donnerstag.
Mit der Schaffung der Pensionskassen im Jahr 1990 sei als Kapitalgarantie eine Mindestverzinsung von 1,5 Prozent eingeführt worden - durchgerechnet über fünf Jahre. Mit einer Gesetzesänderung 2003 sei der Mindestzinssatz de facto abgeschafft worden, meint der SP-Budgetsprecher: Die Neuregelung sieht zwar noch immer eine Mindestverzinsung von 1,5 Prozent vor, aber nur noch durchgerechnet über den gesamten Versicherungszeitraum.
"Die Leute zahlen jetzt ihre Garantie selber", schließt Matznetter. Er zog einen Vergleich mit einem Sparbuch: Eine Bank könne auch nicht sagen, es hätten zu viele Leute abgeschlossen, nun müsse die ursprünglich für eine bestimmte Zeit vereinbarte Verzinsung gesenkt werden.
Mit dem Gang zum VfGH will die SPÖ auch verhindern, dass im Nachhinein bei anderen Produkten Garantien gestrichen werden. Matznetter rechnet mit einer Dauer des Verfahrens von nicht unter einem Jahr. Die Arbeiterkammer hatte ein Gutachten erstellt, dass die Änderung bei den Regeln für die Mindestverzinsung ein verfassungswidriger Eingriff in die Eigentumsrechte sei, da sie auf längere Sicht bis zu 20 Prozent weniger Pension für die Versicherten bedeuten könnten.