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"Pussy Riot": Regimegegner für Sanktionen gegen Putin

Pussy Riot Regimegegner fuer
Pussy Riot Regimegegner fuerAP (Alexander Zemlianichenko)
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Die Opposition fodert Zwangsmaßnahmen gegen Putins "korruptes Umfeld". Das Urteil gegen "Pussy Riot" wird möglicherweise aufgehoben.

Der Fall "Pussy Riot" scheint die russische Opposition zu radikalisieren. Erstmals verlangte ein prominenter Regimegegner internationale Sanktionen gegen Präsident Wladimir Putin. Nach dem harten Urteil gegen Mitglieder der Punkband "Pussy Riot" müsse das Ausland Zwangsmaßnahmen gegen Putins "korruptes Umfeld" verhängen, sagte der Blogger und Oppositionsführer Alexej Nawalny zum deutschen Magazin "Spiegel".

Das offizielle Russland hat die scharfe weltweite Kritik an dem Urteil gegen die drei Aktivistinnen indirekt zurückgewiesen und im Gegenzug auf Gesetze im Westen verwiesen. In Deutschland drohten für die Beleidigung religiöser Gefühle laut Gesetz bis zu drei Jahre Haft, sagte Außenamtssprecher Alexander Lukaschewitsch auf eine im Internet veröffentlichte Frage der Staatsagentur Ria Nowosti. Eine offizielle Moskauer Stellungnahme zu der internationalen Kritik gab es zunächst nicht.

Ein Moskauer Gericht hatte am Freitag drei Sängerinnen von "Pussy Riot" zu zwei Jahren Straflager verurteilt, weil sie in einer Kirche in einem „Punkgebet“ um den Rücktritt Putins gefleht haben. Sie haben bereits ein halbes Jahr in Untersuchungshaft verbracht.

Russische Medien und Beobachter äußerten am Samstag die Erwartung, dass die Strafe von jeweils zwei Jahren Lagerhaft für die drei Frauen in einem Berufungsverfahren reduziert werden dürfte. Nach der Berufung durch die Verteidiger werde das zuständige Moskauer Gericht vermutlich die zwei Jahre Lagerhaft in ein Jahr verwandeln und "diese Idiotinnen freilassen, damit sie ihre Kinder und Angehörigen wiedersehen können", schrieb die Zeitung "Komsomolskaja Prawda" am Samstag.

Andere  Beobachter allerdings gehen sogar davon aus, dass das Urteil demnächst aufgehoben werden könnte. In dem Prozess gab es mehrere Verfahrensfehler.

(APA/AFP/dpa)

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