Wolfgang Kulterer und zwei weitere Ex-Hypo-Manager müssen sich erneut vor Gericht verantworten. Es geht um die Vergabe eines zwei Millionen Euro schweren Kredits an die pleitegegangene Styrian Airways.
In der Causa um die pleitegegangene Styrian Airways hat der Oberste Gerichtshof den erstinstanzlichen Freispruch von Wolfgang Kulterer, Ex-Chef der Kärntner Hypo, gekippt. Auch die Freisprüche von Ex-Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und Ex-Hypo-Prokurist Albin Ruhdorfer hielten der OGH-Prüfung nicht Stand. Alle drei Ex-Hypo-Manager waren im März 2011 in der Causa um die Fluggesellschaft am Landesgericht Klagenfurt vom Untreue-Vorwurf freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Sie wirft den Ex-Hypo-Managern vor, bei der Vergabe eines zwei Millionen Euro schweren Kredits an die Styrian Airways wissentlich ihre Befugnisse missbraucht zu haben.
Begründungsmängel im ersten Verfahren
Das erstinstanzliche Urteil wurde nun vom OGH wegen Begründungsmängeln im ersten Verfahren aufgehoben und die Neuverhandlung wurde angeordnet. So habe sich das Erstgericht unter anderem über Aussagen von mehreren Zeugen hinweggesetzt, die ausgesagt hatten, dass "die Ansprechperson" für die Kreditvergaben bei der Hypo der damalige Aufsichtsratschef Kulterer war, sagte der Vorsitzende des Fünfersenats, Franz Zehetner.
Außerdem sei der mittlerweile verstorbene Gerichtsgutachter und Wirtschaftsprüfer Karl Bruckner in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass sich die marode Airline seit ihrer "Gründung in einer äußerst kritischen finanziellen Situation" befand, so Zehetner weiter. Eine Kreditvergabe ohne Zuführung weiterer Eigenmittel wäre nicht vertretbar gewesen. Das Erstgericht hätte Bruckner fälschlicherweise unterstellt, dass das Gutachten in einer Ex-Post-Betrachtung - also in einer rückblickenden Betrachtungsweise - erstellt wurde.
Jörg Haider versprach Landeshaftung
Eine Zusage des verstorbenen Landeschefs Jörg Haider, der Styrian eine Landeshaftung für die Kreditgewährung auszustellen, ließ Zehetner nicht als Begründung gelten. Schließlich könnte ein Politiker bereits einen Tag nach der Zusage abgewählt werden. Dass derartige Zusagen in Kärnten schon öfters vorgekommen seien, mache diese nicht haltbarer.
Für Kulterer kommt das Urteil "überraschend". Er wolle sich nun auf das neue Verfahren vorbereiten, um ein gleiches Urteil wie in der ersten Instanz zu erhalten, sagte er nach der Urteilsverkündung. "Aus jetziger Sicht handelt es sich nur um Formalfehler", sagte sein Anwalt Ferdinand Lanker. Diese könnten beim nächsten Prozess ausgeräumt werden.
Im Gegensatz zu Freisprüchen in der Causa Styrian Airways sind jene bezüglich der 150.000-Euro-Kreditvergabe an Detektiv Dietmar Guggenbichler nunmehr rechtskräftig. Dies begründete der OGH damit, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt "keine Begründungsmängel des Urteils aufgezeigt" hat. Auch wenn es ebenso bei diesen Freisprüchen einen "leichten Widerspruch" gebe, so Zehetner.
(APA)