Ratings: "Würden auch Deals von Kühen bewerten"

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Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat US-Ratingagenturen bisher oft vor Schadenersatzforderungen geschützt. Das könnte sich nun ändern.

Folgender Dialog zwischen zwei Mitarbeitern von Standard & Poor's könnte der US-Ratingagentur zum Verhängnis werden:
Analyst A: "Der Deal ist lächerlich, wir sollten ihn nicht bewerten".
Analyst B: "Wir bewerten doch jeden Deal"
Analyst A: "Der Deal könnte von Kühen zusammengestellt werden und wir würden ihn bewerten."
Das Gespräch wurde kurz nach der Platzierung eines Wertpapiers der Großbank Morgan Stanley aufgezeichnet.

Die Anleger haben mit dem Produkte im August 2007 Milliardenverluste erlitten. Ein Jahr später haben mehrere Großinvestoren - darunter etwa die Abu Dhabi Commercial Bank - Klage gegen die Ratingagenturen eingebracht. Der Vorwurf: Standard & Poor's und Moody's sollen dem Papier auf Anweisung von Morgan Stanley eine Top-Kreditwürdigkeit bescheinigt haben - obwohl dies nicht der Realität entsprach.

Wende in der Rechtsprechung?

Die beiden Ratingagenturen haben Einspruch gegen die Klage eingelegt, dieser wurde nun von der Richterin Shira Scheindlin abgelehnt. Bisher sind Ratingagenturen in den USA meistens damit davongekommen, dass ihre Bewertungen als Meinungen behandelt werden, die von der Verfassung geschützt sind. Richterin Scheindlin sieht das aber etwas anders: Ratings seien zwar keine objektiv messbaren Darstellungen, aber auch keine bloßen Meinungsäußerungen. Die Noten müsse man als "faktenbasierte Meinungen" betrachten, zitiert "FTD.de" aus ihrer Begründung. Experten sprechen bereits von einer juristischen Neudefinition von Kreditbewertungen. Galten Ratingfirmen lange Zeit als immun, müssen sie nun wieder vor Schadenersatzforderungen zittern.

Ob es im konkreten Fall bei dem Gespräch zwischen den S&P-Analysten tatsächlich um das Morgan-Stanley-Produkt ging, müsse das Gericht klären, so Scheindlin. Es gebe jedenfalls genügend Beweise, um die Agenturen auf die Anklagebank zu bringen.

(Red.)

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