Kampf um jeden Cent Wohnsitz unerwünscht

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Zweitwohnsitze kosten Gemeinden viel Geld. Politiker wollen das immer wieder ändern.

Für die einen ist es die Entspannung im Grünen, bei den anderen sind sie wirklich unbeliebt: Zweitwohnsitze sind vielen Gemeinden und Ortschefs ein Dorn im Auge, weil sie nichts an ihnen verdienen. Der Grund dafür liegt im Gesetz. Das Geld, das Gemeinden vom Bund bekommen, wird nämlich an der Einwohnerzahl bemessen – und die setzt sich ausschließlich aus Hauptwohnsitzen zusammen.
Als logische Konsequenz führen Gemeinden mitunter einen harten Wettbewerb, um Nebenwohnsitzer zu Hauptwohnsitzern zu machen. Oder legen harte Bandagen an. So wie im Fall der Grünen-Politikerin Madeleine Petrovic, über deren Wohnsitz sich die Städte Wien und Gloggnitz in ein langwieriges Verwaltungsverfahren verwickelten – und in dem Petrovic, wie sie sagt, „nur als Zeugin“ beteiligt wurde.

Heftig geht es auch in Gmunden zu. Bereits jede dritte Wohnung sei ein Nebenwohnsitz, kritisierten SPÖ und Grüne noch vor einem Jahr. Die beiden Parteien fürchten eine Immobilienblase. Wohnraum werde teurer. Außerdem verliere die Stadt je Zweitwohnsitzler Bundesertragsteile von rund 650 Euro im Jahr und 350 Euro bei Wasser und Kanal, rechnet Otto Kienesberger, grüner Fraktionsobmann im Gemeinderat vor.

Onkel und Tante zahlen. Andere sind in ihren Überlegungen da schon viel weiter. So schrieb der Bad Kleinkirchheimer Bürgermeister Matthias Krenn vor knapp einem Jahr einen Brief an einige Zimmervermieter und Zweitwohnbesitzer. In dem Brief heißt es, jeder Besucher ab 16 Jahren müsse die Ortstaxe entrichten, auch wenn die Übernachtung gratis, also vollkommen privat sei. Die Abgabe liegt bei 1,75 Euro pro Kopf, die Oma, Opa, Onkel, Tante und Enkel in Zukunft zahlen sollen.

Im Winterskiort Lech setzt man gleich Kontrolleure ein, die „Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen“ sollen. In der Gemeinde werden nämlich schon länger keine Zweitwohnsitze mehr genehmigt. Dennoch versuchen laut Bürgermeister Ludwig Muxel manche „mit unterschiedlichsten Machenschaften“, das geltende Raumplanungsgesetz zu umgehen.

Dabei ist es oft gar nicht so einfach, wirklich festzustellen, was ein Haupt- und was ein Nebenwohnsitz ist. So besteht ein Hauptwohnsitz für jene Menschen, die sich an einem Ort „in der Absicht niederlassen, dort den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen“ (so die Definition nach der Bundesverfassung).

Nun ist das aber eine relativ schwammige Formulierung – weswegen es im Zweifelsfall jedem Einzelnen selbst überlassen ist, aus mehreren Wohnsitzen seinen Hauptwohnsitz auszuwählen. Positive Bestärkungen helfen dabei, wie es etwa die Stadt Wien mit den Semestertickets eindrucksvoll beweist.

Wobei, ganz so beliebig ist es dann doch wieder nicht. Karl-Heinz Grassers Hochzeit verwandelte sich deswegen etwa in einen Fall für den Staatsanwalt. Grund ist die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in Weißenkirchen (Wachau) vor seiner Hochzeit mit Fiona Swarovski. Da er nicht ernsthaft vorgehabt habe, dort zu wohnen, ortet Staatsanwalt Hannes Wandl einen Verstoß gegen das Meldegesetz.

Nebenwohnsitz Hauptstadt. Ein Nebenwohnsitz muss übrigens nicht unbedingt am Land liegen. So liegt nämlich die Bundeshauptstadt Wien mit 267.087 Nebenwohnsitzern von allen Landeshauptstädten unangefochten an der Spitze. Danach lassen sich Nebenwohnsitze im Wesentlichen in zwei Kategorien einteilen: Urlaubsziele (wie Villach, Kitzbühel, Saalbach oder Bad Ischl) und Speckgürtelorte (Klosterneuburg, Baden und Wels stehen hier ganz oben). Als Exot kann man sich hingegen im steirischen Glojach fühlen: Gerade einmal zwei „Auswärtige“ haben das 245-Einwohner-Nest zum Zufluchtsort erkoren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2012)

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