Gutachten. Die NÖ Sender-Abgabe ist verfassungswidrig und verstößt gegen Bundes- und EU-Gesetz.
wien (eid). Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach versteht, wenn es um die vom niederösterreichischen Landtag beschlossene Handysender-Steuer geht, keinen Spaß. "Das ist ein Murksgesetz, das einzig der Geldbeschaffung dient, Investoren verschreckt und daher dem Wirtschaftsstandort Österreich massiv schadet", sagte Gorbach am Donnerstag. Er werde daher alle Maßnahmen ergreifen, um das Sendeanlagen-Abgabegesetz zu verhindern. Ein von Gorbach bei Telekomregulator Georg Serentschy in Auftrag gegebenes Gutachten hat ergeben, dass das Gesetz in einigen Punkten gegen die Verfassung, gegen EU-Recht und gegen Bundesgesetze verstößt.
"Das ist ein Murksgesetz."
Vizekanzler Hubert Gorbach
Zu allererst werde er, Gorbach, bei Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und seinen Ministerkollegen Überzeugungsarbeit leisten. Im Ministerrat ist ein einstimmiger Beschluss notwendig, um das Gesetz zu kippen. Die Frist dafür läuft am 17. August ab, deshalb wird auch der Sommer-Ministerrat Mitte August damit befasst. "Schüssel ist guten Argumenten immer aufgeschlossen", meinte Gorbach. Allgemein wird erwartet, dass die beiden niederösterreichischen Ministerkollegen Liese Prokop und Josef Pröll (Neffe von Landeshauptmann Erwin Pröll) nicht gegen den Landesbeschluss stimmen dürften. Er werde dennoch dem Ministerrat die Gretchenfrage stellen, ließ Gorbach durchblicken. "Ich glaube nicht, dass die Regierung daran zerbricht."
Sollte es zu keinem Beschluss der Regierung kommen, schloss Gorbach auch eine andere Möglichkeit nicht aus. Nämlich mit einem Drittel der Nationalratsabgeordneten eine Verfassungsprüfung durchzusetzen. Überdies werde er die von den Handynetzbetreibern bereits angekündigte Klage beim Verfassungsgerichtshof unterstützen. Zudem werde er bei den anderen Landeshauptleuten Überzeugungsarbeit leisten, nicht auch die Handysender-Steuer einzuführen, erklärte der Vizekanzler am Donnerstag. Er habe einen entsprechenden Brief an die Landeshauptleute bereits am 24. Juni abgeschickt.
"Das Gesetz verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Abgabepflicht nur Mobilfunkbetreiber betrifft und nur Sendeanlagen, die auf Privatgrund stehen", erklärte Serentschy Details aus seinem Gutachten. Da das Lenkungsziel - den Wildwuchs an Sendeanlagen einzudämmen - kaum oder gar nicht erreicht werde, verstoße das Gesetz auch gegen das Sachlichkeitsgebot. Zudem seien einige Bestimmungen dermaßen unklar, dass das in der Bundesverfassung verankerte Bestimmheitsgebot verletzt sei. Auch die Interessen des Bundesgesetzgebers seien missachtet, da wesentliche Ziele des Telekomgesetzes - etwa die Vorgaben zum Netzausbau - konterkariert werden. Serentschy: "Da werden kleine gegen große Handynetzbetreiber ausgespielt, das ist wettbewerbsverzerrend."
"Das Gesetz basiert auf falschen oder falsch interpretierten Zahlen aus den Jahren 2000 und 2001", setzte Gorbach nach. Es genüge in dem Fall nicht, auf das Subsidiaritätsprinzip hinzuweisen und die Rechte der Länder zu respektieren. Wenn es um die Gefährdung moderner Kommunikationsmittel gehe, müsse die Bundesregierung ein massives Interesse haben, das Gesetz zu beeinspruchen. "Es kann nicht sein, dass einerseits Steuern gesenkt und Bürokratie abgebaut und andererseits neue derartige Steuern eingeführt werden."
Als bedenklich bezeichnete Gorbach in diesem Zusammenhang auch, was sich rund um den Tele.ring-Verkauf abspielt. Es hätten Investoren bei ihm angerufen und gefragt, ob es in Österreich üblich sei, bestehende Anlagen im Nachhinein mit solchen Gesetze zu belegen.