Volksbefragung: Bürger entscheiden zwischen zwei Varianten

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Auf dem Stimmzettel wird es keine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage geben. Man muss sich für das SPÖ- oder ÖVP-Modell entscheiden. Die Kosten des Plebiszits tragen großteils die Gemeinden.

Wien Wenn die Bürger im Jänner 2013 zur Urne schreiten, werden sie kein Ja- oder Nein-Kästchen auf ihrem Stimmzettel vorfinden. Die Regierung betont, dass man stattdessen zwei Modelle zur Auswahl vorlegen will. Beim Auszählen wird somit nur darauf geachtet werden, ob das SPÖ- oder das ÖVP-Modell für das Heer mehr Zuspruch erhält.

Bis September will sich die Koalition – Verteidigungsminister Norbert Darabos verhandelt für die SPÖ, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner für die ÖVP – auf die genaue Formulierung auf dem Stimmzettel einigen. Rechtliche Schranken haben sie dabei kaum zu beachten. Allerdings darf man nicht mehr als zwei Modelle zur Auswahl stellen. Keine Auskunft gibt das Gesetz darüber, wie ausführlich die Modelle erklärt werden müssen. Das Ergebnis einer Volksbefragung ist in Österreich immer gültig – unabhängig von der Wahlbeteiligung. Allerdings hat es keine bindende Wirkung (die Koalition hat aber angekündigt, das Ergebnis umsetzen zu wollen).

Nur bedingt erfreut über die Volksbefragung könnten die Gemeindekassiere sein. Denn sie müssen den Großteil der Organisation und der Kosten für die Volksbefragung tragen. Zwar druckt der Bund die Stimmzettel, und die Gemeinden erhalten als Ersatz für ihre Aufwendungen insgesamt 3,9 Millionen Euro vom Bund (konkret sind es 62 Cent pro Wahlberechtigtem). Das dürfte aber nur rund 40 Prozent der Kosten ersetzen, die die Gemeinden tatsächlich haben. Exakte Schätzungen über die Kosten der Volksbefragung wären aber unseriös, weil jede Gemeinde unterschiedliche Aufwendungen hat.

Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) überlegt etwa, die Wiener Volksbefragung (vor allem zur Parkraumbewirtschaftung) mit der bundesweiten Befragung zur Wehrpflicht zusammenzulegen. Relevant für die Kosten ist zudem, wie viele Bürger einer Gemeinde sich eine Stimmkarte per Post zuschicken lassen. Die Briefwahl ist zulässig, allerdings muss die Stimme bereits vor dem Schließen der Wahllokale eingelangt sein.

Volksbefragung bisher oft missbraucht

Auf jeden Fall gibt es eine Premiere: Denn obwohl bundesweite Volksbefragungen seit 1989 zulässig sind, gab es bisher noch keine. Sehr wohl gab es Befragungen auf Länder- oder Gemeindeebene. Diese standen aber des Öfteren wegen der Fragestellung in der Kritik. So wies die Wiener Volksbefragung 2010 oder das Wiener Neustädter Plebiszit 2011 Suggestivfragen auf. Die Grazer Volksbefragung 1997 wurde sogar vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen einer verwirrenden Frage mit doppelter Verneinung für illegal erklärt. Auch die Kärntner Volksbefragung zu den Ortstafeln im Jahr 2011 war nach Ansicht von Juristen nicht rechtskonform.
Da bei der Wehrpflichtbefragung aber zwei Parteien mit unterschiedlichen Interessen die Fragen ausarbeiten, dürfte die Fragestellung diesmal nicht suggestiv ausfallen.

Rot-Grün gegen Schwarz-Blau

Dafür wird es einen Lagerwahlkampf geben. Denn während SPÖ und Grüne gegen die Wehrpflicht auftreten, wollen sie ÖVP und FPÖ beibehalten. So freute sich Grünen-Chefin Eva Glawischnig am Dienstag, dass der Weg für die „Abschaffung des sinnlosen Zwangsdienstes für junge Männer“ nun frei sei. Die FPÖ betonte, „selbstverständlich“ für die Wehrpflicht zu sein. Das BZÖ will eine „Aussetzung“ der Wehrpflicht und über ein Gesamtkonzept abstimmen. Bundespräsident Heinz Fischer begrüßte die Volksbefragung: Diese sei „eine gute Lösung“. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bezeichnete das Plebiszit als „wertvoll“, weil es eine Entscheidung auf demokratischer Basis ermögliche.

Kritische Worte kamen von Generalstabschef Edmund Entacher: Die Befragung sei ein „taktisches Geplänkel, über die Sache an sich spricht man nicht“, rügte er. „Die Parteien wollen nur Stimmen damit gewinnen“, analysierte Entacher im Gespräch mit der „Presse“. Die Regierung würde einfach „nicht Verantwortung übernehmen wollen“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2012)

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