Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Überschüsse aus dem Insolvenz-Fonds nicht mehr für fondsfremde Zwecke verwendet werden dürfen.
Die Beiträge zum Insolvenzfonds dienen zur Abdeckung der Arbeitnehmerforderungen im Insolvenzfall. Die Gelder des Pleitenfonds, der nur von den Arbeitgebern gespeist wird, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden, wenn es keinen persönlichen oder sachlichen Zusammenhang gibt, heißt es in der heute, Donnerstag, veröffentlichten Entscheidung der Verfassungsgerichtshofs (VfGH).
Im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 2000 und 2001 hat die Regierung 145 bzw. 269 Mio. Euro für den Versöhnungsfonds für Zwangsarbeiter entnommen. 2003 flossen 85 Mio. Euro und 2005 rund 140 Mio. Euro in die Lehrlingsförderung.
Nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz muss der IAG-Beitrag so hoch sein, dass der Fonds ausgeglichen bilanzieren kann. Der Beitrag muss gesenkt werden, wenn ein Überschuss des Fonds zu erwarten ist. Ohne die verfassungswidrigen Abschöpfungen war dies bereits ab dem Jahr 2000 der Fall. Spätestens ab Dezember 1999 ist die Beibehaltung des Arbeitgeberbeitrages von 0,7 Prozent gesetzeswidrig, entschieden die Höchstrichter.
Bis zur Reparatur durch den Gesetzgeber oder den Wirtschaftsminister, längstens aber bis zum 30. November 2006, gelten die als verfassungs- bzw. gesetzwidrig erkannten Bestimmungen weiter. Sind die Bestimmungen dann saniert, können sie auch nicht mehr bekämpft werden.
"Weiter differenziert" hat der VfGH in diesem Zusammenhang seine Rechtssprechung zur Anlassfallwirkung. Grundsätzlich sind Anlassfälle Beschwerden, die bis zum Beratungsbeginn beim VfGH eintreffen und berücksichtigt werden. Nehmen aber - wie in diesem Fall - Beschwerdeführer erst den Prüfungsbeschluss zum Anlass, den Rechtsweg zu beschreiten, werden diese Beschwerden dem Anlassfall nicht gleichgestellt, auch wenn sie vor dem Beginn der VfGH-Beratung eingelangt sind.
Der Pleitenfonds ist in jüngster Vergangenheit wiederholt ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Vom Kreditschutzverband von 1870 (KSV) wurde dieser als "Privatschatulle der Bundesregierung" bezeichnet.
2004 hat der IAG-Fonds 421 Mio. Euro aus Dienstgeberbeiträgen eingenommen. (APA)