Höchstgericht: Spar-Filiale im Linzer Bahnhof bleibt sonntags zu

Der Verfassungsgerichtshof setzt einzelnen Vorstößen zur Öffnung von Geschäften am Sonntag Grenzen.

Wien/Linz (b. l./APA). Die Spar-Filiale im Linzer Hauptbahnhof bleibt an Sonntagen geschlossen. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) darf die Filiale, die über eine Verkaufsfläche von 600 Quadratmetern verfügt, sonntags nur auf einer Fläche von 80 Quadratmetern offen halten. Eine "tägliche Hin- und Herverkleinerung von 600 auf 80 Quadratmeter Verkaufsfläche" sei nicht möglich, erklärte Spar am Mittwoch in einer Aussendung.

Bis August 2003 durften Geschäfte in Bahnhöfen nur Reiseproviant und Reiseandenken verkaufen. Gleichgültig, auf welcher Verkaufsfläche. Waren, die nicht als Reiseproviant und Reiseandenken galten, kamen "hinter Gitter".

Seit 2003 dürfen Geschäfte in Bahnhöfen alle Lebensmittel anbieten, auch Tiefkühlkost. Dafür gilt für Läden, die nach In-Kraft-Treten der neuen Regelung aufsperrten, eine Flächenbeschränkung von 80 Quadratmetern, sofern das Land nicht mehr erlaubt. In Wien kontrolliert das Marktamt, ob sich die Geschäfte daran halten. Wenn nicht, zahlen sie 726 Euro. Eine Strafe, die Unternehmer oft in Kauf nehmen. Wie oft, kann man im Rathaus nicht sagen, es passiere "immer wieder".

Die Spar-Filiale in Linz hatte Ende 2004 ihre Pforten geöffnet, aber vor August 2003 den Mietvertrag mit den ÖBB unterschrieben. Spar berief sich auf den Vertrauensgrundsatz. Landeshauptmann Josef Pühringer erlaubte aber nur, die Filiale montags bis samstags 87 Stunden pro Woche aufzusperren: Bahnreisende hätten morgens und abends erhöhten Einkaufsbedarf, am Sonntag würde eine Einkaufsmöglichkeit auf 80 Quadratmetern reichen.

Spar klagte, der VfGH gab dem Land Recht: Eine erweiterte Erlaubnis wäre eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Unternehmen auf Bahnhöfen. Auch die Wirtschaftskammer hält eine Ausnahme für Spar für wettbewerbsverzerrend. Der ÖGB freut sich gar über einen "Etappensieg" gegen die Sonntagsöffnung. Was der VfGH zurückwies: Basis sei die bestehende Gesetzeslage.

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