EZB-Finanzaufsicht soll Banken zusperren können

EZBFinanzaufsicht soll Banken zusperren
EZBFinanzaufsicht soll Banken zusperrenMartin Oeser/dapd
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Nationale Behörden sollen künftig die EZB-Anordnungen befolgen müssen. Das geht aus einem Entwurf von Binnenmarktkommissar Barnier hervor.

Die Europäische Zentralbank (EZB) soll umfassende Kompetenzen von den nationalen Bankenaufsichten übernehmen und bei zahlreichen wichtigen Entscheidungen das letzte Wort haben. Sie erhält als neue Eurobankenaufsicht volle Durchgriffsrechte auf Geldinstitute im Euroraum. Nationale Behörden wie FMA und BaFin sollen ihr nur noch zuarbeiten und deren Anweisungen befolgen müssen, schreibt das "WirtschaftsBlatt" in seiner Online-Ausgabe.

Die derzeitige europäische Bankenaufsicht EBA beschränkt sich dann im Euroraum vor allem noch auf die Ausarbeitung von technischen Standards und Durchführungsbestimmungen. Das geht aus einem EU-Gesetzesentwurf für die geplante Eurobankenaufsicht bei der EZB hervor, die Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Mittwoch vorlegen will.

Ab 2014 sollen alle Banken erfasst sein

Übernehmen soll die EZB die übergeordneten Aufsichtsgeschäfte ab 1. Juli 2013 für die wichtigsten systemrelevanten Banken, die bis dahin noch festgelegt werden sollen. Ab 1. Jänner 2014 sollen alle Banken vom neuen Aufsichtssystem erfasst sein. Das technische Alltagsgeschäft der Bankenaufsicht verbleibt bei den nationalen Behörden.

Den Umfang der neuen EZB-Aufsichtskompetenzen umreißt der Artikel 4 des vorliegenden Entwurfs. Die neue Eurobehörde soll Bankenlizenzen erteilen und wieder zurückziehen können. Sie hat also das letzte Wort, ob ein Geldinstitut zugesperrt werden muss. Die EZB-Aufseher dürfen ins Risikomanagement eingreifen, bestimmen welche Engagements zurückgefahren, welche Kapitalbuffer aufgebaut und welche Hebel bei Investments eingehalten werden müssen. Sie dürfen Stresstests vorschreiben und bei drohenden Schieflagen frühzeitig in die Organisation der Banken eingreifen - was in weiterer Folge sogar personelle Konsequenzen haben könnte.

Übergeordnete Aufsichtsratkompetenzen

Dabei sollen die nationalen Aufsichtsbehörden "der EZB auf Anfrage bei der Vorbereitung und Umsetzung jedes Schritts in Beziehung mit Artikel 4 helfen. Sie werden die Anweisungen der EZB befolgen", heißt es laut "WirtschaftsBlatt" im Artikel 5. Damit wird eine klare Rangordnung zwischen der EZB-Aufsicht und den bisher zuständigen Stellen geschaffen. Die EZB erhält exklusive und übergeordnete Aufsichtskompetenzen.

Ein anschauliches Beispiel für die neuen Durchgriffsrechte ist die Ermächtigung der neuen Eurobehörde, ohne Vorankündigung Razzien in den Geschäftsräumen der erfassten Institute durchzuführen. Für die Zeit der Untersuchung können die Büros auch versiegelt werden.

(APA)

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