Österreichs Verfassungsgericht will bei EU-Entscheidungen eine „Vorabkontrolle“.
[WIEN/Red.] Im In- und Ausland herrscht Nervosität vor dem für Mittwoch erwarteten Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts über den europäischen Rettungsfonds ESM. Zwar ist die deutsche Regierung optimistisch, dass das Gericht grünes Licht für den ESM geben wird. Für neue Unsicherheit sorgt aber ein Antrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler gegen das angekündigte Anleihenkaufprogramm der EZB.
In Österreich ist eine Überprüfung der Verträge erst nach deren Inkrafttreten möglich. Das sei „im Prinzip“ gut, meinte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, in der ORF-„Pressestunde“. Grundsätzlich hielte er es aber für „zweckmäßig“, dem VfGH die Möglichkeit zu geben, bei Entscheidungen im EU-Kontext eine „Vorabkontrolle“ zuzulassen. Derzeit könne ein Entscheid des VfGH eine „ziemlich delikate“ Situation mit sich bringen.