Al-Qaida: Produzent von Mohammed-Film "hinrichten"

Kabul: Blutiger Anschlag als
Kabul: Blutiger Anschlag als "Rache" für Mohammed-FilmEPA
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Auch ein ägyptischer Imam rief "junge Muslime in den USA und Europa" auf, das Film-Team umzubringen. In Kabul riss eine Selbstmordattentäterin zwölf Menschen mit in den Tod.

Die Terrorgruppe al-Qaida im Islamischen Maghreb (AQMI) hat zur Tötung des Produzenten des islamfeindlichen Mohammed-Videos aufgerufen. In einer auf Islamisten-Website veröffentlichten Erklärung hieß es, wer einen Propheten beleidige, müsse hingerichtet werden. Die Terrorgruppe warf der US-Regierung vor, die Produzenten des Videos zu schützen.

In der Botschaft von AQMI wird die Tötung des US-Botschafters in Libyen, Chris Stevens, als "Geschenk" bezeichnet. Die Gruppe ruft ihre Sympathisanten zu weiteren Protesten gegen den in den USA produzierten Videofilm auf, in dem Mohammed als brutaler Lüstling dargestellt wird.

In Ägypten hat zudem ein salafistischer Imam eine Fatwa zur Tötung aller Beteiligten an dem in den USA produzierten Anti-Islam-Film erlassen. Wie das auf die Überwachung islamistischer Internetseiten spezialisierte US-Unternehmen SITE am Montag mitteilte, rief Ahmed Fuad Ashush die "jungen Muslime in den USA und in Europa" auf, die Macher und Schauspieler des Films sowie alle, die zu seiner Verbreitung beitrugen, wegen Verunglimpfung des Propheten Mohammed umzubringen. Die Fatwa wurde SITE zufolge auf mehreren jihadistischen Foren im Internet veröffentlicht.

Ägypten leitet Ermittlungen ein

Auch die ägyptische Justiz reagierte auf den Anti-Islam-Film und leitete Ermittlungen gegen sieben in den USA lebende koptische Christen ein.Diese seien entweder für die Produktion oder die Verbreitung des Videos verantwortlich, erklärte die Generalstaatsanwalt am Dienstag in Kairo. Sie wirft ihnen "Beleidigung der islamischen Religion, Beleidigung des Propheten und Anstachelung zum religiösen Hass" vor.

Unter den sieben Beschuldigten befindet sich den Angaben zufolge auch Morris Sadek. Dieser hatte als erster eine arabische Übersetzung des umstrittenen Films im Internet veröffentlicht. Nicht genannt wurde hingegen der bei Los Angeles lebende Nakoula Basseley Nakoula, der als Urheber des Films gilt.

Anschlag als Antwort

Eine Selbstmordattentäterin hat unterdessen in Kabul neun Ausländer und drei Afghanen mit in den Tod gerissen. Die Angreiferin habe sich am Dienstagmorgen in ihrem Wagen neben einem Minibus in die Luft gesprengt, teilte die Polizei in der afghanischen Hauptstadt mit. In dem Kleinbus seien vor allem Piloten eines internationalen Kurier-Unternehmens gewesen. Bei sieben der Todesopfer handle es sich um Russen und Südafrikaner.

Zu dem Anschlag bekannte sich die Extremistengruppe Hezb-e-Islami, die bisher nicht mit derartigen Anschlägen in Erscheinung getreten war. Sie bezeichnete die Attacke als eine Antwort auf den in den USA produzierten Mohammed-Schmähfilm.

Youtube will Video nicht generell blockieren

Die pakistanische und die bangladeschische Regierung sperrten bereits den Zugang zu der Videoplattform YouTube, auf der der Film zu sehen ist. Afghanistan blockiert Youtube im Moment zumindest teilweise, und Russlands Staatsanwaltschaft kündigte an, die Verbreitung des Videos verbieten lassen zu wollen. Der Internetkonzern Google, dem YouTube gehört, will den Film nach eigenen Angaben aber nicht generell sperren.

Nur in Indien, Indonesien, Ägypten, Libyen und Malaysia habe das Unternehmen bisher eine Ausnahme gemacht, erklärte ein Sprecher von Google Deutschland auf Anfrage. Dort würden Gesetze die Inhalte des Films verbieten, oder der Zugriff sei "aufgrund der besonders schwierigen Situation vorübergehend eingeschränkt".

Grundsätzlich sei das Video aber konform mit den Richtlinien von YouTube, betonte der Sprecher. Auf der Plattform solle sich jeder wohlfühlen, und zugleich müssten unterschiedliche Meinungen geäußert werden können. Natürlich sei der Umgang mit solchem Material nicht immer einfach, "da gewisse Dinge, die in manchen Ländern als angemessen verstanden werden, in anderen Ländern als anstößig gelten".

(APA/dpa)

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