Anwalt Fries will den Bescheid in Sachen Böhler und das ganze Übernahmerecht anfechten.
wien. Im Streit um die Rechte von Großaktionären bei Übernahmen schlägt Rechtsanwalt Rudolf Fries, der über die BU Industrieholding mit 25,65 Prozent größter Aktionär bei Böhler-Uddeholm ist, scharfe Töne an. Seine geplante Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) richte sich nicht allein gegen den kürzlich erfolgten Bescheid der Übernahmekommission in Sachen Böhler. "Das ganze Übernahmegesetz ist in wichtigen Punkten verfassungswidrig", sagt Fries im Gespräch mit der "Presse".
Fries geht es konkret um den passiven Kontrollwechsel. Es könne nicht sein, dass einem Aktionär Auflagen bis zum Legen eines Pflichtangebots an alle Böhler-Aktionäre erteilt würden, nur weil er ohne sein Zutun die Kontrolle in einem Unternehmen erlangt habe. Genau das ist bei Böhler passiert, als sich die ÖIAG 2003 völlig aus dem Edelstahlkonzern zurückzog. Damit wurde die Fries-Gruppe passiv zum kontrollierenden Aktionär.
Die Übernahmekommission entschied im Februar, dass Fries zwar die Kontrolle erlangt hat, aber kein Übernahmeangebot legen muss. Er erhielt aber die Auflage, dass er bis Ende 2006 seinen Anteil nicht erhöhen darf und dass die Hälfte der Böhler-Aufsichtsräte unabhängig sein muss.
Das kritisiert nicht nur Fries - "wir sehen uns in unseren Eigentumsrechten eingeschränkt". Übernahmerechtsexperte Felix Klement bezeichnet die Entscheidung der Übernahmekommission als "unerwartet" und "widersprüchlich". Das Zukauf-Verbot verhinderte, dass Fries das Angebot eines möglichen Kaufinteressenten abwehren könne. Auch widerspreche die Forderung nach einem unabhängigen Aufsichtsrat der Vorgabe, dass das Kontrollorgan zum Wohl der Gesellschaft agieren solle.
Der Industriellenvereinigung schweben als Schwelle, ab der ein Übernahmeangebot gelegt werden muss, 30 Prozent vor. Das Justizministerium legt diese Woche einen Gesetzesentwurf vor. Dem Vernehmen nach ist von 25 Prozent die Rede.