Studie: Ohne Papiere keine Abschiebung

(c) Clemens Fabry
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Fehlende Heimreisezertifikate der Zielländer sind der häufigste Grund, warum sich Abschiebungen von Asylanten ohne Dokumente teilweise jahrelang verzögern.

Wien/Apa. Abschiebungen von Asylwerbern scheitern in Österreich zumeist an fehlenden Heimreisezertifikaten. Das zeigt eine Dissertation an der Universität Graz. Mehr als 50 Prozent der Personen ohne Dokumente warten teilweise jahrelang auf die Übernahme durch die Zielländer, schätzt Brigitte Kukovetz. Ihre Ergebnisse präsentierte die Soziologin am Mittwoch bei der zweiten Jahrestagung für Migrations- und Integrationsforschung in Wien (siehe Bericht oben). Wenn die österreichischen Behörden Personen ohne Dokumente abschieben wollen, müssen sie um sogenannte „Heimreisezertifikate“ ansuchen, in denen sich das Zielland für den betreffenden Fall zuständig erklärt. Werden diese nicht gewährt, sind den ausführenden Behörden die Hände gebunden. „Das ist der Hauptgrund, warum manche jahrelang ohne Aufenthaltsrecht in Österreich sind“, sagt Kukovetz.

Vier Kategorien von Zielländern

Bei der Ausstellung von Heimreisezertifikaten gebe es vier Kategorien von Zielländern. Mit einigen Ländern hat Österreich Rücknahmeabkommen – diese nehmen nach einer Feststellung der Staatsangehörigkeit durch Österreich Personen ohne weitere Prüfung an. Länder der zweiten Kategorie, wie etwa Russland, verlangen Dokumente und entscheiden anhand dieser, ob ein Heimreisezertifikat ausgestellt wird. Die dritte Kategorie (China, Nigeria etc.) entsendet auf Einladung Österreichs eine Expertenkommission, die feststellen soll, ob ein Zertifikat genehmigt werden kann. Manche Länder – vor allem im afrikanischen Raum – nehmen gar keine Abschiebungen an. Wird ein Betroffener von seinem Heimatland abgelehnt, bedeute das nicht, dass er eine Aufenthaltsgenehmigung bekomme, so Kukovetz. Zwar kann von Amts wegen eine Duldung erteilt werden, diese gelte aber nur für ein Jahr, die Betroffenen müssten regelmäßig eine Verlängerung beantragen. Eine Duldung sei zudem nicht mit einer Arbeitsgenehmigung verbunden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2012)

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