Üble Nachrede: "unzensuriert.at" muss 2000 Euro zahlen

NetzZeitung unzensuriertat 2000 Euro
NetzZeitung unzensuriertat 2000 Euro(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die auf Initiative des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf betriebene Internet-Zeitung hatte berichtet, dass gegen einen ORF-Journalisten ein Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung anhängig wäre.

Der Inhaber der Internet-Zeitung "unzensuriert.at", die 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH, wurde der Üblen Nachrede für schuldig befunden und zu einer Entschädigungszahlung von 2000 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Plattform, die auf Initiative des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) ins Leben gerufen wurde, hatte am 28. Mai und am 2. Juli berichtet, dass gegen den ORF-Journalisten Ed Moschitz noch ein Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung anhängig wäre.

Moschitz hatte für eine "Am Schauplatz"-Reportage jugendliche Skinheads zu einer Wahlkampfveranstaltung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache begleitet. Im Anschluss erhob der Freiheitliche den Vorwurf, der Reporter habe dabei die Burschen aufgefordert, die rechte Hand zum Hitlergruß zu erheben oder die Worte "Sieg Heil" zu rufen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nahm Ermittlungen auf. Bereits im Juni 2011 wurde das Wiederbetätigungs-Verfahren gegen Moschitz eingestellt.

Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht

Der Chefredakteur von "unzensuriert.at", Alexander Höferl, der seiner Aussage nach den ersten der beiden von Moschitz geklagten Artikel verfasst hatte, erklärte nun Richterin Nicole Baczak, er sei sich der Verfahrenseinstellung "zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst" gewesen. Auf die Frage, wie er recherchiert hätte, berief sich Höferl auf "Internetrecherche und Google-News". Dort habe er Meldungen gefunden, "aus denen nicht herauszulesen war, dass das Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung schon eingestellt ist". Höferl räumte ein, weder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft noch bei Moschitz nachgefragt zu haben.

Für die Richterin lag damit ein grober Verstoß der journalistischen Sorgfaltspflicht vor. Die Basis, auf der die zulasten von Moschitz gehende "ehrenrührige Behauptung" fußte, sei "nicht einmal eine journalistische Tätigkeit", sagte Baczak. Sollte ihr Urteil in Rechtskraft erwachsen, muss dieses binnen 14 Tagen auf "unzensuriert.at" veröffentlicht werden.

(APA)

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