Meinl blitzt mit Klage gegen Gutachter ab

Meinl blitzt Klage gegen
Meinl blitzt Klage gegen(c) Dapd (Lilli Strauss)
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Das Verfahren gegen den inzwischen abberufenen Thomas Havranek wurde geschlossen. Die Meinl Bank liegt mit allen bisher bestellten Gutachtern in dem nunmehr fünf Jahre andauernden Verfahren im Clinch.

Wien/Red. Die Meinl Bank ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Gutachter Thomas Havranek, den ehemaligen Sachverständigen in der MEL-Anlegeraffäre, gescheitert. Es sei Julius Meinl und der Meinl Bank nicht möglich gewesen, die Klage schlüssig zu begründen oder den Schaden zu belegen, zitiert das Nachrichtenmagazin „Profil“ Havraneks Anwalt Andreas Rabl. Das Urteil in erster Instanz soll in den kommenden Wochen ergehen.

Die Argumentation Meinls: Ein von Havranek (der später als Sachverständiger abberufen wurde) erstelltes Gutachten habe zur Verhaftung von Julius Meinl V. im Jahr 2009 geführt. Der damit verbundene Imageschaden habe der Bank einen Schaden in Millionenhöhe zugefügt. Die Anwälte klagten auf Schadenersatz in Höhe von zehn Mio. Euro.

Für die Meinl Bank widerspricht es „dem gesunden Menschenverstand anzunehmen, dass eine unrechtmäßige U-Haft und eine weltweit einzigartige, absurde Kaution keinen Schaden anrichten“. Man werde daher das gegenständliche Urteil „analysieren und entsprechende juristische Reaktionen unternehmen“, heißt es vonseiten der Bank.

Streit mit allen Gutachtern

Die Meinl Bank liegt mit allen bisher bestellten Gutachtern in dem nunmehr fünf Jahre andauernden Verfahren im Clinch. Im August hat die Bank auch gegen den mittlerweile dritten Gutachter Martin Geyer eine Zivilklage eingebracht. Gleichzeitig wurde Einspruch wegen Rechtsverletzung erhoben. Konkret will die Bank von Geyer wissen, wie hoch dessen Versicherungsschutz im laufenden Verfahren sei. Die Meinl Bank will Geyer auch persönlich und unbeschränkt für jeden Schaden haftbar machen, der durch sein Gutachten entstehen könnte. Die Vorgangsweise gegenüber Geyer entspricht jener gegenüber Havranek.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2012)

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