Fall Oliver: Vater in Graz vor Gericht erschienen

Der Vater des fünfjährigen Oliver vor dem Grazer Gericht.
Der Vater des fünfjährigen Oliver vor dem Grazer Gericht.(c) APA/MARKUS LEODOLTER (MARKUS LEODOLTER)
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Fortsetzung im Sorgerechtsstreit um den fünfjährigen Oliver. Der Vater ist wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung angeklagt. Er bekannte sich nicht schuldig.

Der Streit um den fünfjährigen Oliver fand heute, Dienstag, im Grazer Straflandesgericht seine Fortsetzung. Dem Vater des Buben wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem Komplizen Oliver am 3. April vor dem Kindergarten in Graz seiner Mutter entrissen zu haben und nach Dänemark geflüchtet zu sein. Der wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung angeklagte Kindsvater ist erscheinen. Bis zuletzt war nicht sicher, ob er zur Verhandlung kommen würde.

Staatsanwältin Gertraud Pichler sprach in ihrem Eröffnungsvortrag von einem "Akt der Selbstjustiz". Sie wies darauf hin, dass "hier sicher nicht das Obsorgeverfahren geführt wird." Sie listete nochmals die gesamte Chronologie der Ereignisse auf. "Oliver ist schwer traumatisiert", so die Anwältin der Mutter, die als Zeugin geladen war.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig: "Weil ich in Dänemark die alleinige Obsorge habe". In Dänemark wird die Ausreise der Mutter mit dem Buben 2010 als Kindesentführung gesehen, so der Beschuldigte. "Warum? Die Mutter hatte da doch das Sorgerecht?", fragte Richter Günter Sprinzel. Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, die Ausreise bekannt zu geben, so der Angeklagte.

Die Identität seines Komplizens gab der 41-Jährige vor Gericht nicht preis. Er habe sich Anfang März 2012 dazu entschloss, sein Kind zurück nach Dänemark zu holen, so der Angeklagte. "Die wichtigste Bezugsperson war für ihn sein Vater", begründete er seine Entscheidung. "Er hat sich gefreut, mich zu sehen", meinte er zur Reaktion des Buben. Dieser habe nur dann zu weinen begonnen, als seine Mutter so laut schrie. Diese sei "geschockt dagestanden", von Gewalt gegen sie könne keine Rede sein.

"Ich habe mir gedacht, da will heute ein Kind aber überhaupt nicht in die Kinderkrippe", schilderte vor Gericht eine Zeugin, die den Vorfall vor dem Kindergarten im April beobachtete, ihre Reaktion auf die Schreie des kleinen Buben. Erst dann habe sie gemerkt, dass etwas nicht stimmt. Ein Auto raste weg "ich habe an Fahrerflucht gedacht". Dann habe sie die Mutter rufen gehört: "Mein Kind ist entführt worden".

Olivers Mutter war als Zeugin geladen und auch erschienen. Sie soll jedoch erst am nächsten Tag zu Wort kommen. Der Prozess in Graz wurde auf Mittwoch, 10 Uhr vertagt.

Prozess in Dänemark entschieden

In der vergangenen Woche hatte ein Bezirksgericht im dänischen Helsingör gegen die von der Mutter angestrengte Rückführung des Buben nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen entschieden. Es wurde - im Gegensatz zu den österreichischen Behörden - der Standpunkt vertreten, dass der Vater das Sorgerecht habe.

Unabhängig davon findet nun in Graz der Prozess gegen den Vater statt. Im Strafantrag wird angeführt, dass ein bisher noch unbekannter Komplize die Mutter des Buben festhielt, während der Angeklagte den Fünfjährigen aus dem Kindersitz nahm und in sein Auto setzte. Dann verließ er mit dem Kind sofort Österreich. Daraufhin wurde ein europäischer Haftbefehl gegen den Vater erwirkt, der allerdings Mitte Juni wieder aufgehoben wurde. Als Begründung wurde angeführt, dass der Mann in Dänemark sozial integriert sei. Die Mutter hatte unmittelbar nach dem Vorfall vor dem Kindergarten einen Antrag auf Rückführung des Kindes gestellt.

(APA/red.)

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