Wettbewerbshüter mit Fesseln

OGH-Urteil. Unternehmen müssen der Wettbewerbsbehörde nicht Auskunft erteilen.

wien. Genau ein Jahr ist es her, dass die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ihre Untersuchungen über den österreichischen Lebensmittelhandel startete. Anlass war ein Disput zwischen dem Handelskonzern Rewe (Billa, Merkur, Mondo/Penny, Bipa) und dem Wursterzeuger Neuburger: Nachdem Neuburger aufgrund "wirtschaftlicher Notwendigkeit" Preiserhöhungen angekündigt hatte, war Neuburger aus den Billa-Regalen verschwunden und musste Personaleinsparungen ankündigen. Worauf BWB-Chef Walter Barfuß den gesamten Lebensmittelhandel unter die Lupe nehmen ließ. Aus Sicht der Behörde lag der Verdacht nahe, dass kleine Lieferanten von großen, mächtigen Handelsketten wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden. Jetzt hat Barfuß die Untersuchung abgebrochen: "Ich bin vorläufig nicht bereit, sie fortzuführen", sagt er im "Presse"-Gespräch.

Der Grund für die "Arbeitsniederlegung": Im Zuge der Untersuchung hatte die Behörde so genannte Auskunftsersuchen an 170 Unternehmen verschickt. 33 von ihnen wollten "Geschäftsgeheimnisse" nicht preisgeben und gingen Anfang April zum Obersten Gerichtshof (OGH). Jetzt erreichten sie einen Etappensieg: Der OGH entschied, dass das Kartellgericht die betroffenen Unternehmen nicht bloß zur Auskunftserteilung hätte auffordern dürfen. Vielmehr hätte ihnen auch "rechtliches Gehör" gewährt werden müssen. Barfuß: "Das bedeutet in der Praxis, dass wir für jedes befragte Unternehmen rechtlich klären lassen müssten, welche Fragen tatsächlich zumutbar sind." Was die Möglichkeiten der kleinen Behörde - mit 17 Mitarbeitern - bei weitem sprengen würde. Mit dem "weit überzogenen" OGH-Urteil führe sich "das System ad absurdum", empört sich der Jurist.

Barfuß hat die Erhebungen somit ausgesetzt. "Ich bin auch nicht bereit, die Untersuchung nur mit jenen Unternehmen fertig zu stellen, die auf die Auskunftsverlangen reagiert haben", betont er. Dies würde das Bild nur verzerren. Einen ersten Zwischenbericht hat die Behörde bereits Ende 2004 fertig gestellt. Darin wurde die hohe Konzentration im heimischen Lebensmittelhandel kritisiert - immerhin bringen es Billa und Spar gemeinsam auf einen Marktanteil von 71 Prozent.

Für Österreichs obersten Wettbewerbshüter geht es aber um viel mehr, als nur den Branchenbericht. Jedenfalls hat das jüngste OGH-Urteil weitreichende Konsequenzen für die Arbeit der Wettbewerbsbehörde. Barfuß: "Solange sich am System oder an der Judikatur oder an unserem Personalstand nichts ändert, müssen wir unsere Ermittlungstätigkeit radikal reduzieren. Dann wird es eben nur einen Bruchteil der Untersuchungen geben." Neben dem Lebensmittelhandel untersucht die BWB derzeit die Strombranche sowie den Arzneimittelhandel. Weiters gebe es, so Barfuß, "etliche Wünsche, dass wir den Kfz-Handel untersuchen. Aber das werden wir nun strikt ablehnen."

Zumal die Tätigkeit der Behörde - auch ohne OGH-Urteil - ohnehin erschwert wird: Mit der Novelle zum Wettbewerbsgesetz, das Anfang 2006 in Kraft tritt, hätte sie mehr Macht bei ihren Ermittlungen erhalten sollen. So hätten Auskünfte nicht bloß "verlangt", sondern per Bescheid eingefordert werden können. Doch den Wettbewerbshütern wurde nun der letzte Zahn gezogen: Der entsprechende Paragraf wurde aus der Regierungsvorlage genommen.

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