Handymasten: Bundesregierung entzweit

Lex Mobilfunk. Niederösterreich hat die umstrittene Abgabe beschlossen. Nun sind die Verfassungsjuristen am Zug.

WIEN. Der Streit um den Semmeringbasistunnel ist Geschichte. Jetzt ist es die am Dienstag vom niederösterreichischen Landtag beschlossene Handymasten-Steuer, die für Aufregung sorgt. Die Parallelen sind unübersehbar: Auch das neue, auf vier Jahre befristete Landesgesetz wird einen Graben zwischen Land und Bund reißen, wird Verfassungsjuristen wohl über Jahre beschäftigen und Millionen verschlingen.

Dienstag, kurz nach 15.30 Uhr, war es soweit: Mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ wurde das sogenannte "Sendeanlagen-Abgabengesetz" im St. Pöltner Landtag beschlossen. Damit will die ÖVP-dominierte Landesregierung den "Wildwuchs" bei Handymasten eindämmen. In Niederösterreich gibt es etwa 3300 solcher Funkstationen. Pro Station will das Land ab 2006 jährlich 21.000 Euro von den fünf Handynetz-Betreibern einheben. Somit fallen Kosten für die Mobilfunkbetreiber von zumindest 70 Mill. Euro an. Diese Einnahmen will das Land für die Spitalsfinanzierung einsetzen.

Auch andere Länder könnten dem Beispiel Niederösterreichs folgen. Das Burgenland, Oberösterreich und Salzburg haben bereits die Prüfung einer solchen Abgabe angekündigt. "Wir rechnen damit, dass die Handymasten-Steuer bundesweit kommt - mit Ausnahme von Wien und Kärnten", sagt Margit Kropik. Sie ist für das Krisenmanagement bei T-Mobile zuständig. "Für uns ist das kein Thema", betonte Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) im Gespräch mit der "Presse". "Eine solche Steuer würde zusätzliche Kosten von 300 Mill. Euro verursachen, die ausschließlich die Handybenutzer zu tragen hätten", ist Haider überzeugt. Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SP) hielt sich bisher bedeckt.

Die niederösterreichische Handymasten-Steuer dürfte zu einem handfesten Krach innerhalb der Bundesregierung führen. Während Finanzminister Karl-Heinz Grasser, die Staatssekretäre Alfred Finz und Eduard Mainoni sowie Infrastrukturminister und Vizekanzler Hubert Gorbach sich vehement dagegen aussprachen, hielten sich Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und die übrigen Regierungsmitglieder vorerst zurück.

Gorbach will in der Bundesregierung eine Beeinspruchung gegen das NÖ-Gesetz beantragen. Dazu erklärte Verkehrs-Staatssekretär Helmut Kukacka der "Presse", man werde den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts einschalten. Dieser müsse das Landesgesetz prüfen. Für den Fall, dass der Verfassungsdienst das Gesetz für bedenklich hält, könne die Regierung das Gesetz ablehnen. Dazu sei ein einstimmiger Beschluss des Ministerrats notwendig.

Beobachter erinnern an einen ähnlichen Fall im Jahr 2000. Damals scheiterte der Einspruch der Bundesregierung gegen das NÖ Naturschutzgesetz am Veto des niederösterreichischen Innenministers Ernst Strasser. Zwar ist Strasser nicht mehr in der Regierung. Seine Nachfolgerin Liese Prokop war jedoch viele Jahre Landeshauptmann-Stellvertreterin in Niederösterreich und gilt als eine der engsten Vertrauten von Landeshauptmann Erwin Pröll. Während also unwahrscheinlich ist, dass sich die Regierung einstimmig gegen den mächtigen Landesfürsten Pröll stellt, ist der Widerstand der Handynetz-Betreiber sicher.

"Schon eine erste Grobanalyse durch unsere Juristen hat ergeben, dass das Gesetz verfassungswidrig ist", sagt Kropik. Da im Gesetzesentwurf nur die Masten der Mobilfunk-Betreiber, nicht aber jene 250 des Behördenfunks, jene des landeseigenen Energieversorgers EVN sowie des ORF angesprochen sind, sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Zudem verstoße das Handymasten-Gesetz gegen die Erwerbsfreiheit, sagt die Expertin von T-Mobile.

Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hat rechtliche Bedenken. "Eine so hohe Abgabe einzuführen, nachdem die Mobilfunkbetreiber bereits investiert haben" sei vermutlich verfassungswidrig. Schließlich hätten die Handynetz-Betreiber einen Versorgungsauftrag zu erfüllen. "Die sind in ihrer Gestion nicht völlig frei. Sie mussten das Netz ja aufbauen."

One-Chef J¸rgen Bang-Jensen wird deutlich: "Es geht offensichtlich darum, gezielt Mobilfunk-Kunden zur Kasse zu bitten." Berthold Thoma, Chef von Hutchison 3G in Österreich, sagte: "Es geht hier nicht um den Stopp des Wildwuchses von Handymasten, wie immer wieder behauptet wird, sondern um reine Geldbeschaffung auf Kosten der Konsumenten und der Betreiber. Denn die Steuer wird auch fällig, wenn ein Standort gemeinsam genutzt wird. Die Steuer kostet die Betreiber mehr als der Standort selbst. Das ist modernes Raubrittertum, das den Wirtschaftsstandort und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gefährdet."

Probleme sehen die Handynetz-Betreiber aber nicht nur mit dem Gesetz selbst, sondern mit der Umsetzung in die Praxis. Denn es sei wohl technisch möglich, jederzeit zu lokalisieren, ob ein Handygespräch aus Niederösterreich geführt werde. "Aber diese Lokalisierung des Kunden ist derzeit nur bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses erlaubt", heißt es bei T-Mobile. Um diesen Eingriff in die Privatsphäre zu vermeiden, könnten die Handy-Betreiber die Gebühren generell erhöhen. Somit würden alle Österreicher indirekt das niederösterreichische Gesundheitswesen finanzieren. Bang-Jensen bezifferte die Belastung der Kunden mit rund 60 Euro pro Handy und Jahr.

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