Arbeitsrecht: "Wirtschaft braucht Minijobs"

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein kann dem ÖAAB-Vorschlag nach einer stärkeren sozialen Absicherung geringfügig Beschäftigter wenig abgewinnen.

Wien. "Müsste man geringfügig Beschäftigte voll versichern, würde es viele dieser Minijobs nicht mehr geben", warnt Arbeitsminister Martin Bartenstein. Wie "Die Presse" berichtete, fordert der VP-Arbeitnehmerflügel ÖAAB, die geringfügige Beschäftigung abzuschaffen und Leute, die weniger als 323,46 Euro im Monat verdienen, voll zu versichern. Es sei "ungerecht, dass so viele Arbeitnehmer nicht ausreichend versichert sind", hatte Alfred Gajdosik vom ÖAAB Wien gemeint. Jetzt hat er Verbündete gefunden: ÖGB ("langjährige Forderung der Gewerkschaft"), SPÖ ("langjährige SPÖ-Forderung") und Grüne.

Die Umsetzung dieses Vorschlags würde zu einer "Verteuerung der Arbeit" führen, meinte Bartenstein zur "Presse". Auch in der Wirtschaftskammer (WKÖ) herrscht wenig Begeisterung über den ÖAAB-Vorschlag. "Die Leistungen der Sozialversicherung müssen ja durch Beiträge finanziert werden", stellt Martin Gleitsmann von der Abteilung Sozialpolitik in der WKÖ fest. Es ginge nicht an, dass jemand einen Euro in die Krankenversicherung einzahlt und dafür am ganzen Leistungsspektrum partizipiere.

Derzeit sind geringfügig Beschäftigte nur unfallversichert. Wenn sie wollen, können sie sich kranken- und pensionsversichern lassen, indem sie selbst Beiträge abführen. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen erst dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze von 323,46 Euro verdienen. Er muss die Beiträge auch dann abführen, wenn sich die Beschäftigten nicht versichern lassen.

Im Oktober waren in Österreich 231.209 Personen in Österreich geringfügig beschäftigt. Etwa jeder zweite aus dieser Gruppe bezieht daneben ein Erwerbseinkommen, eine Pension oder eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Von denen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, nützt die Hälfte die Möglichkeit, sich freiwillig kranken- und pensionsversichern zu lassen. "Die Konditionen sind relativ günstig", meinte Arbeitsmarktexperte Helmut Mahringer vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo). Gerade ältere Studenten, die nicht mehr bei den Eltern mitversichert sind, würden die Möglichkeit einer günstigen Kranken- und Pensionsversicherung gern nützen. Viele lassen sich trotzdem nicht versichern. "Jüngere Studenten und Hausfrauen sind ja oft mitversichert", meint Helmut Hofer vom Institut für Höhere Studien (IHS). Dadurch seien sie ohnehin krankenversichert. Seit der Pensionsreform zahlt sich für Jüngere, die einen Durchrechnungszeitraum über das gesamte Erwerbsleben haben, die Versicherung auch kaum mehr aus. Denn die Zeiten der geringfügigen Beschäftigung sind für die Pensionsberechnung "schlechte Zeiten".

Der ÖAAB will daher geringfügig beschäftigte Studenten und Arbeitslose von der Pflichtversicherung ausnehmen. Die Grünen schlagen einen Freibetrag von 250 Euro vor, für den keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen sollten. "Dieser würde für jeden gelten", entgegnet man im Arbeitsministerium. "Der Sozialversicherung würden jährlich zwei Mrd. Euro entgehen."

SPÖ und ÖGB fordern auch, freie Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen. Die Gewerkschaft will für diese Gruppe Mindesttarife ausverhandeln. Gleitsmann von der WKÖ verweist darauf, dass im Arbeitsministerium an einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gebastelt werde, die dann auch freie Dienstnehmer in Anspruch nehmen könnten.

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